Krankenkassensystem Schweiz: Aufbau, Kosten und Wechsel

Wie ist das Schweizer Krankenkassensystem aufgebaut, was kostet die Grundversicherung und welche Fristen gelten beim Kassenwechsel? Compando gibt den vollständigen Überblick.

Aktualisiert am 03.08.2026
Gruppe von Gesundheitsfachkräften geht durch eine Krankenhauslobby

1. Wie funktioniert das Krankenkassensystem in der Schweiz?

Die Grundversicherung ist obligatorisch, die Zusatzversicherung freiwillig. Der Leistungsumfang der Grundversicherung ist gesetzlich definiert und bei allen rund 40 zugelassenen Krankenkassen identisch.

Das System basiert auf vier zentralen Elementen:

  • Die Grundversicherung ist für alle obligatorisch. Krankenkassen müssen jede Person aufnehmen.
  • Sie beteiligen sich an den Kosten über Franchise und Selbstbehalt in mehreren Stufen.
  • Prämien und kantonale Beiträge finanzieren das System gemeinsam.
  • Die Krankenkassen stehen im Wettbewerb um Versicherte und Prämien.

Die drei Prinzipien des Schweizer Krankenkassensystems

Solidarität: Alle Versicherten zahlen unabhängig vom Gesundheitszustand in den gleichen Pool ein. Subsidiarität: Kantone ergänzen die Bundesvorgaben (z. B. Spitalfinanzierung, Prämienverbilligung). Wahlfreiheit: Versicherte wählen Krankenkasse, Modell und Franchise frei.

Obwohl alle Krankenkassen denselben Leistungsumfang anbieten, unterscheiden sich die Prämien stark. Die wichtigsten Sparmöglichkeiten für Sie: Krankenkassen-Modell, Franchisenhöhe und die Wahl der Krankenkasse selbst.

Bei stationären Spitalbehandlungen tragen die Kantone etwa 55 % der Kosten, die Krankenkassen etwa 45 %. Die Kostenverteilung folgt den SwissDRG-Fallpauschalen. Ein Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen verhindert eine Selektion nach Gesundheitsrisiken: Krankenkassen mit vielen älteren oder kranken Versicherten erhalten finanziellen Ausgleich.

Da die Leistungen gesetzlich fixiert sind, wirkt sich Ihre Wahl der Krankenkasse direkt auf Ihre jährliche Prämie aus. Die Spanne zwischen günstigster und teuerster Krankenkasse erreicht zwischen den Regionen mehrere tausend Franken pro Jahr.

Alle Schweizer Krankenkassen im Vergleich

Compando vergleicht die Prämien aller zugelassenen Schweizer Krankenkassen für Ihren Wohnort und Ihr Alter anbieter-neutral.

2. Wer ist versicherungspflichtig und welche Leistungen sind gedeckt?

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) gilt für alle in der Schweiz wohnhaften Personen. Sie müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt versichern. Bei rechtzeitiger Anmeldung gilt Ihr Versicherungsschutz rückwirkend ab dem ersten Tag. Spezialfälle wie der Tarif für junge Erwachsene ab 19 oder die Anmeldung für Neuzuzüger folgen abweichenden Fristen.

Identische Leistungen bei allen Krankenkassen: Die rund 40 zugelassenen Krankenkassen decken für Sie genau dieselben medizinischen Leistungen ab. Ob Sie eine grosse oder kleine Krankenkasse wählen, jede Krankenkasse vergütet Ihre Arztbesuche, Spitalaufenthalte (allgemeine Abteilung) und kassenpflichtigen Medikamente gleich. Preisunterschiede entstehen durch Verwaltungseffizienz, Reservenpolster und Versichertenstruktur.

Aufnahmepflicht ohne Gesundheitsprüfung: Keine Krankenkasse darf Ihren Antrag auf Grundversicherung ablehnen, unabhängig von Vorerkrankungen, Alter oder Wohnort. Die Prämie ist der einzige Unterschied zwischen den Krankenkassen für die Leistungen der Grundversicherung.

3. Wie setzen sich die Krankenkassenkosten zusammen?

Sie beteiligen sich auf drei Ebenen an den Gesundheitskosten: Prämie, Franchise und Selbstbehalt. Die folgende Tabelle zeigt alle Kosten-Bausteine auf einen Blick.

Kostenart

Höhe

Beeinflussbar durch

Monatsprämie

CHF 280 bis 550

Krankenkasse, Modell, Region, Alter

Franchise

CHF 0 bis 2'500

Wahl pro versicherte Person

Selbstbehalt (10 %)

max. CHF 700 pro Jahr

Gesetzlich fixiert

Spitalbeitrag

CHF 15 pro Tag

Bei stationärem Aufenthalt (Art. 104 KVV)

Die Logik in Kürze: Sie zahlen jeden Monat die fixe Prämie. Wenn Sie Leistungen beziehen, müssen Sie die ersten Franken bis zur Höhe Ihrer Franchise selbst zahlen. Danach übernimmt die Krankenkasse die Kosten, Sie zahlen aber noch 10 % Selbstbehalt bis maximal CHF 700 pro Jahr (Kinder CHF 350). Bei stationärem Spitalaufenthalt kommen CHF 15 pro Tag dazu. Wie sich Ihre Prämie nach Altersstufen und Prämienregion entwickelt, hängt von Wohnort und Lebensphase ab.

Maximale Eigenkosten pro Jahr für Erwachsene: Franchise CHF 2'500 + Selbstbehalt CHF 700 = CHF 3'200 plus Spitalbeitrag und monatliche Prämien. Die Kostenbeteiligung im Detail umfasst Rechenbeispiele für Erwachsene, Kinder und Spital-Szenarien. Wie Sie alle drei Bausteine optimieren, zeigen die zehn Wege zum Krankenkassenprämien sparen.

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4. Wo liegt der Unterschied zwischen KVG und VVG?

KVG und VVG bilden zwei getrennte Rechtsebenen. Vier Kern-Merkmale unterscheiden Grund- und Zusatzversicherung:

Merkmal

Grundversicherung (KVG)

Zusatzversicherung (VVG)

Pflicht

Obligatorisch für alle

Freiwillig

Aufnahme

Ohne Gesundheitsprüfung

Mit Prüfung, Ablehnung möglich

Leistungen

Gesetzlich fixiert

Produktabhängig

Kündigung

30. November

Meist 30. September

In der Grundversicherung herrscht Kontrahierungszwang und Solidarität. In der Zusatzversicherung gilt Vertragsfreiheit. Die Krankenkasse darf Antragstellende ablehnen oder Vorbehalte setzen.

5. Welche Zusatzversicherungen ergänzen die Grundversicherung?

Zahnbehandlungen, Alternativmedizin und Spital-Upgrades sind nicht in der Grundversicherung enthalten. Sie erfordern eine Zusatzversicherung. Diese unterliegt dem VVG mit Vertragsfreiheit und Gesundheitsprüfung.

Die wichtigsten vier Kategorien: Spital-Upgrade (Halbprivat oder Privat), Zahnmedizin (Dentalhygiene bis Zahnspange), Alternativmedizin (Osteopathie, Akupunktur, Homöopathie) und Prävention (Fitness, Ernährungsberatung). Jede Kategorie hat eigene Karenzfristen, Deckungslimits und Bedingungen für die Aufnahme. Bei der Antragstellung läuft eine Gesundheitsprüfung, die bei Vorerkrankungen zu einem Vorbehalt oder einer Ablehnung führen kann.

Splitting: Mit dem Splitting können Sie die Grundversicherung bei einer anderen Krankenkasse abschliessen als die Zusatzversicherung. Ihre bisherige Krankenkasse darf Ihnen beim Wechsel der Grundversicherung die Zusatzversicherung nicht kündigen, beide Verträge bleiben rechtlich unabhängig.

6. Welche Fristen und Fehler sollten Versicherte kennen?

Das System kennt vier zentrale Fristen für Anmeldung, Kündigung und Franchise-Anpassung.

Stichtag

Aktion

Wirkung per

30. November

Grundversicherung kündigen

1. Januar

30. November

Franchise senken

1. Januar

31. Dezember

Franchise erhöhen

1. Januar

30. September

Zusatzversicherung kündigen

1. Januar

3 Monate nach Wohnsitznahme oder Geburt

OKP-Anmeldepflicht

Rückwirkend Tag 1

Die Kündigungsfrist für Zusatzversicherungen hängt vom Produkt ab und kann von den AVB Ihres Vertrags abweichen. Bei verpasster Frist verlängert sich der bestehende Vertrag um ein Jahr. Die Kündigungsvorlagen enthalten alle Pflicht-Angaben in rechtssicherer Form für Grund- und Zusatzversicherung.

Prämienverbilligung und Aufsicht: Bei niedrigem oder mittlerem Einkommen haben Sie Anspruch auf die Individuelle Prämienverbilligung (IPV). Die genaue Einkommensgrenze legt jeder Kanton selbst fest. Die Aufsicht über die Krankenkassen und die Verordnungen zur OKP liegt beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Drei Fehler, die regelmässig zu höheren Kosten führen

Fehler 1: Zu tiefe Franchise bei guter Gesundheit. Viele Versicherte wählen CHF 300, obwohl ihre Gesundheitskosten deutlich darunter liegen. Der Prämien-Unterschied beträgt pro Krankenkasse und Region bis zu CHF 1'500 pro Jahr. Bei jährlichen Gesundheitskosten unter CHF 2'000 fällt die Hochfranchise günstiger aus.

Fehler 2: Zusatzversicherung zu spät abschliessen. Bei den Zusatzversicherungen prüfen Krankenkassen Ihren Gesundheitszustand. Ab einem bestimmten Alter oder bei bestehenden Diagnosen kann der Abschluss für Sie schwieriger sein, etwa durch Ablehnungen oder Vorbehalte. Vor der ersten Leistung sind die Annahmechancen höher.

Fehler 3: Kündigungsfrist verpassen. Eine Kündigung per Telefon ist nicht gültig; eine Zustellung nach dem 30. November reicht nicht aus. Ihre Kündigung muss bis spätestens 30. November schriftlich bei der Krankenkasse eintreffen.

Compando-Tipp: Prüfen Sie Ihre Grundversicherung jährlich auf günstigere Anbieter. Die Leistungen sind identisch, der Prämien-Unterschied erreicht über CHF 1'500 pro Jahr. Ihre Zusatzversicherung dagegen kündigen Sie besser nicht jährlich, weil jeder Wechsel eine neue Gesundheitsprüfung auslöst.

Die jährliche Prüfung im Oktober gibt Ihnen den nötigen Vorlauf, bis zum 30. November fristgerecht zu wechseln.

Krankenkassenprämien für Ihren Wohnort

Die Prämien für die Grundversicherung unterscheiden sich pro Krankenkasse und Modell stark. Compando vergleicht alle Schweizer Krankenkassen für Ihren Wohnort und Ihr Alter. Ein Vergleich lohnt sich.

Dieser Artikel wurde erstmals veröffentlicht am 11.02.2026

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