Krankenkasse wechseln und kündigen: Fristen und Vorgehen

Wann können Sie die Krankenkasse wechseln und welche Kündigungsfristen gelten? Compando hilft mit Fristen, Vorgehen und einer Übersicht häufiger Fehler.

Aktualisiert am 03.08.2026
Hand mit stift und brief kündigung

1. Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln in der Schweiz?

Für die Grundversicherung gilt der Stichtag 30. November, für die Zusatzversicherung üblicherweise der 30. September. Beide Wechsel laufen parallel, brauchen aber separate Anträge und folgen den Regeln im Schweizer Krankenkassensystem.

Krankenkasse wechseln: Frist bei der Grundversicherung

Sie können die Grundversicherung jährlich zum 1. Januar wechseln. Massgebend ist der Eingang Ihrer Kündigung bei der Krankenkasse bis zum 30. November, nicht der Poststempel. Fällt der 30. November auf ein Wochenende, muss Ihre Kündigung am letzten Arbeitstag davor eintreffen. Versenden Sie die Kündigung am besten Mitte November per Einschreiben für einen sicheren Eingang.

Versicherung

Stichtag

Wechseltermin

Grundversicherung

30. November

1. Januar

Grundversicherung Ausnahme¹

31. März

1. Juli

¹ Nur Standardmodell mit Mindestfranchise CHF 300. Kündigung bis 31. März, Wechsel per 1. Juli.

Aufnahmegarantie: Jede Krankenkasse muss neue Versicherte unabhängig vom Gesundheitszustand aufnehmen. Die Aufnahmepflicht ist im KVG verankert und gilt auch bei laufender Behandlung.

Sonderkündigungsrecht: Bei einer Prämienerhöhung dürfen Sie innert 30 Tagen nach Mitteilung kündigen (Art. 7 Abs. 2 KVG). Diese Frist setzt die regulären Kündigungstermine aus. Ein Umzug, Kantonswechsel oder Wechsel in eine andere Prämienregion begründet hingegen kein Sonderkündigungsrecht; es gelten die ordentlichen Fristen.

Voraussetzung: Vor dem Wechsel müssen alle offenen Rechnungen und Betreibungen bei der bisherigen Krankenkasse beglichen sein. Erst danach wird der Wechsel freigegeben. Prüfen Sie Ihren Saldo frühzeitig. Auch ohne Wechsel lassen sich Franchise und Modell per 1. Januar beim bestehenden Anbieter anpassen.

Wohnort, Prämienregion, Altersstufe, Modell und Kostenbeteiligung bestimmen den Unterschied zwischen den Krankenkassen. Für eine durchschnittliche Person beträgt die Spanne zwischen der günstigsten und der teuersten Variante schnell mehrere hundert Franken pro Monat. Beim Wechsel zum 1. Januar wählen Sie Modell und Franchise gleichzeitig neu.

Grundversicherung vergleichen

Compando zeigt Prämien aller Schweizer Krankenkassen für Ihren Wohnort und Ihr Alter im direkten Vergleich.

Wann kann ich die Zusatzversicherung wechseln?

Für die Zusatzversicherung gelten andere Regeln als für die Grundversicherung. Der Kündigungstermin ergibt sich aus den AVB Ihres Produkts und liegt bei den meisten Anbietern auf dem 30. September mit Wirkung zum 1. Januar. Es besteht keine Aufnahmepflicht. Eine neue Krankenkasse darf Ihren Antrag wegen Vorerkrankungen, Alter oder laufender Behandlung ablehnen oder Vorbehalte setzen.

Mindestlaufzeit: Viele Zusatzversicherungen haben eine vertragliche Mindestlaufzeit. Nach VVG ist eine Kündigung spätestens nach dem dritten Vertragsjahr in jedem Fall möglich.

Wichtig: Kündigen Sie Ihre alte Zusatzversicherung erst nach Erhalt der schriftlichen, vorbehaltlosen Aufnahmebestätigung der neuen Krankenkasse. Sonst droht eine Deckungslücke.

Mit dem Splitting können Sie die Zusatzversicherung bei der alten Krankenkasse behalten, auch wenn die Grundversicherung wechselt. Ein Wechsel der Grundversicherung kündigt die Zusatzversicherung nicht automatisch.

Die Prämienunterschiede zwischen Anbietern bewegen sich bei Spital-Halbprivat und Zahnzusatz schnell im dreistelligen Frankenbereich pro Jahr. Vor dem Abschluss lohnt sich ein Blick auf Leistungen, Wartefristen und Selbstbehalte der einzelnen Anbieter.

Zusatzversicherungen vergleichen

Compando vergleicht die Konditionen und Leistungen der Spital-, Zahn- und Alternativmedizin-Zusatzversicherungen aller Schweizer Anbieter.

2. Krankenkasse kündigen in der Schweiz: Wie halte ich die Kündigungsfrist ein?

Entscheidend ist das Datum, an dem die Krankenkasse Ihre Kündigung erhält. Der Poststempel ist nicht massgebend. Warten Sie nicht bis zum letzten Arbeitstag vor Fristablauf, sonst riskieren Sie, dass Ihre Kündigung ungültig ist.

Schriftform: Das KVG verlangt einen unterschriebenen Kündigungstext. Ein unterschriebenes Formular per Post, Einschreiben oder als gescannter Anhang per E-Mail erfüllt diese Vorgabe. Eine reine Telefonkündigung ist ungültig.

Einschreiben: Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber der sicherste Zustellnachweis. Normaler Postversand reicht im Streitfall nicht. Bei E-Mail-Kündigung verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung der Krankenkasse.

Mehrere Versicherte: Bei einem gemeinsamen Kündigungsbrief muss jede Person über 18 Jahren einzeln unterschreiben. Auch ein gemeinsamer Brief braucht alle Unterschriften.

Rechtssichere Kündigungsvorlagen zum Download stehen für Sie bereit.

Kündigungstermin am Wochenende?

Fällt der Stichtag auf einen Samstag oder Sonntag, muss Ihre Kündigung am letzten Arbeitstag vor dem Stichtag bei der Krankenkasse eingetroffen sein. Prüfen Sie im jeweiligen Jahr den Wochentag und planen Sie Ihre Einschreiben-Versendung mit Puffer.

3. Wie läuft die Kündigung der Krankenkasse in der Schweiz ab?

Beim Wechsel der Krankenkasse unterscheidet sich das Vorgehen leicht zwischen Grund- und Zusatzversicherung. Compando gibt die Anleitung in wenigen Schritten.

Anleitung zum Wechsel der Grundversicherung

  1. Vergleichen Sie frühzeitig verschiedene Krankenkassen, Prämien, Modelle und Franchisen.
  2. Bestellen Sie unverbindlich eine oder mehrere Offerten.
  3. Wählen Sie das passende Angebot und schliessen Sie eine neue Grundversicherung ab.
  4. Kündigen Sie Ihre bestehende Grundversicherung fristgerecht per Einschreiben. Die neue Grundversicherung wird per 1. Januar wirksam.

Compando-Tipp: Nutzen Sie die Kündigungsvorlage für den Krankenkassenwechsel, sowohl für die Grund- als auch die Zusatzversicherung.

Zeitplanung:

Zeitpunkt

Aufgabe

Oktober

Prämienvergleich

Anfang November

Krankenkasse wählen + Antrag

Mitte November

Kündigung per Einschreiben

Dezember

Eingang Bestätigungen

1. Januar

Wechsel wirksam

Wichtig: Damit die alte Grundversicherung Sie aus der Versicherung entlassen darf, brauchen Sie vor der Kündigung die Aufnahmebestätigung der neuen Krankenkasse. Diese liegt meist mit Ihrer Offerte vor. Verzichtet die neue Krankenkasse auf eine Aufnahmebestätigung, lassen Sie sich dies vor der Kündigung schriftlich bestätigen.

Zusatzversicherung wechseln: So gehen Sie vor

  1. Kündigungsfrist prüfen: Bei den meisten Anbietern ist der Stichtag der 30. September. Die Mindestlaufzeit endet spätestens nach drei Vertragsjahren.
  2. Vergleichen Sie verschiedene Zusatzversicherungen und Produkte innerhalb einer Krankenkasse. Leistungen und Prämien unterscheiden sich teils deutlich.
  3. Bestellen Sie unverbindlich eine oder mehrere Offerten.
  4. Stellen Sie den Versicherungsantrag und füllen Sie den Gesundheitsfragebogen aus.
  5. Erst nach Erhalt der vorbehaltlosen Aufnahmebestätigung kündigen Sie die alte Zusatzversicherung. Sonst droht eine Deckungslücke für Alternativmedizin, Brillen, Fitness-Abos oder Psychotherapie. Senden Sie die Kündigung per Einschreiben.

Vor dem 30. September lohnt sich ein genauer Blick auf die Konditionen. Die Tarife für Spital-Halbprivat oder Zahnzusatz unterscheiden sich zwischen den Schweizer Anbietern oft um mehrere hundert Franken pro Jahr bei identischer Deckung.

Zusatzversicherungen vergleichen

Compando zeigt die Konditionen für Spital-Halbprivat, Zahnzusatz und Alternativmedizin aller Schweizer Anbieter nach Bedarf und Leistungspaket.

4. Wann lohnt sich ein Krankenkassenwechsel in der Schweiz?

Ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, hängt von vier Faktoren ab: Krankenkasse, Franchise, Modellwahl und Splitting. Wenn Sie alle vier Hebel zusammen nutzen, sparen Sie bis zu CHF 4'200 pro Jahr.

Vier Faktoren, vier Sparpotenziale

Spar-Faktor

Sparpotenzial pro Jahr

Krankenkasse wechseln (Anbieterwechsel)

bis ca. CHF 1'200

Franchise anpassen CHF 300 → CHF 2'500

bis ca. CHF 1'500

Modell wechseln Standard → HMO/Telmed

bis ca. CHF 1'000

Splitting Grund + Zusatz trennen

bis ca. CHF 500

Beispiel: 30-jährige Einzelperson aus Zürich spart mit HMO und Franchise CHF 2'500 rund CHF 1'800 bis 2'200 pro Jahr. 40-jähriges Paar aus Bern spart mit Telmed und Franchise CHF 2'500 rund CHF 3'500 bis 4'500 pro Jahr. Familie mit zwei Kindern aus Luzern spart mit Hausarzt-Modell auch rund CHF 3'500 bis 4'500 pro Jahr.

Bei der Franchise lohnen sich nur die Extremwerte: CHF 300 bei höheren Gesundheitskosten, CHF 2'500 bei vorhersehbar tiefen Gesundheitskosten. Franchisen zwischen den beiden Extremen sparen weniger Prämie, als das zusätzliche Risiko kostet.

Wann der Wechsel lohnt und wann nicht

Situation

Empfehlung

Prämie über Kantonsschnitt

Wechsel prüfen

Modell-Alternative verfügbar

Modellwechsel dazu

Operation geplant

Wechsel nach Behandlung

Differenz unter CHF 50/Monat

Kein Wechsel nötig

Umzug in andere Region

Vergleich lohnt sich, Wechsel per 1. Januar

Günstigste Krankenkasse in Region

Franchise/Modell prüfen

Erst die Kombination aus Wechsel der Krankenkasse, Modellwechsel und passender Franchise-Anpassung bringt das volle Sparpotenzial von bis zu CHF 4'200 pro Jahr beim Krankenkassenprämien sparen. Für einen Wechsel zum 1. Januar muss die Kündigung der bisherigen Krankenkasse bis zum 30. November vorliegen.

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Compando vergleicht Prämien aller Schweizer Krankenkassen für Ihren Wohnort und Ihr Alter. Der Vergleich zeigt auch das Sparpotenzial durch Splitting von Grund- und Zusatzversicherung.

5. Krankenkasse wechseln in der Schweiz: Häufige Fragen

Dieser Artikel wurde erstmals veröffentlicht am 15.01.2026

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