Kostenbeteiligung Krankenkasse: Was Sie selbst zahlen
Grundversicherte in der Schweiz müssen sich an ihren Gesundheitskosten beteiligen. Compando rechnet anbieter-neutral vor, wie sich die Kostenbeteiligung aus Franchise, Selbstbehalt und Spitalkostenbeitrag zusammensetzt.
1. Was ist die Kostenbeteiligung?
Wenn Sie eine medizinische Leistung der Grundversicherung beziehen, müssen Sie sich an den Kosten beteiligen. Diese Eigenleistung fällt jährlich an und wird nach dem Behandlungsdatum abgerechnet, nicht nach dem Rechnungsdatum.
Da die Leistungen der Grundversicherung bei allen Krankenkassen identisch sind, lohnt sich der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse ohne Leistungsverlust. Ihr gewähltes Krankenkassen-Modell und Ihre Franchise bestimmen die jährliche Belastung deutlich stärker als nur ein Anbieterwechsel.
Gut zu wissen: Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt fällt für Sie keine Kostenbeteiligung an. Weder Franchise noch Selbstbehalt noch Spitalbeitrag werden in diesem Zeitraum erhoben, auch bei Krankheit oder Unfall ohne Bezug zur Schwangerschaft.
2. Wie setzt sich die Kostenbeteiligung bei der Krankenkasse zusammen?
Im Schweizer Krankenkassensystem setzt sich die Kostenbeteiligung aus drei Bausteinen zusammen: Franchise, Selbstbehalt und bei stationärem Spitalaufenthalt zusätzlich der Spitalkostenbeitrag.
Franchise
Die Franchise zahlen Sie pro Kalenderjahr einmal. Für Erwachsene beträgt sie mindestens CHF 300 und maximal CHF 2'500. Bei tiefer Franchise zahlen Sie weniger Behandlungskosten selbst, dafür ist die Prämie höher. Bei hoher Franchise ist die Prämie tiefer, dafür liegt Ihre Eigenbelastung im Krankheitsfall höher. Erst nach Aufbrauchen der Franchise übernimmt die Krankenkasse die weiteren Kosten abzüglich Selbstbehalt.
Welche Stufe rechnerisch passt, richtet sich nach den erwarteten Gesundheitskosten. Die Franchise-Wahl berücksichtigt Prämienersparnis und maximale Eigenkosten gemeinsam.
Selbstbehalt
Sobald die Franchise aufgebraucht ist, übernehmen Sie 10 Prozent der weiteren Behandlungskosten bis zu einem Maximum von CHF 700 pro Jahr für Erwachsene. Für Kinder liegt das Maximum bei CHF 350 pro Jahr. Sind mehrere Kinder bei derselben Krankenkasse versichert, ist der Selbstbehalt für alle Kinder zusammen auf CHF 1'000 jährlich begrenzt.
Wichtig: Für ärztlich verordnete Medikamente gilt ein Selbstbehalt von 10 Prozent. Beziehen Sie aber ein Originalpräparat, obwohl ein günstigeres Generikum verfügbar wäre, steigt Ihr Selbstbehalt auf 40 Prozent. Eine Ausnahme greift, wenn die Ärztin oder der Arzt das Originalpräparat aus medizinischen Gründen verschreibt (Vermerk «aut idem» auf dem Rezept).
Spitalkostenbeitrag
Bei einem Spitalaufenthalt übernimmt die Grundversicherung nicht nur die Behandlung, sondern auch Unterkunft und Verpflegung. An Unterkunft und Verpflegung beteiligen Sie sich mit CHF 15 pro Übernachtung. Befreit sind Minderjährige und Personen unter 25 Jahren in Ausbildung. Die Altersstufen regeln diese Ausnahmen im Detail. Bei Mutterschaftsleistungen entfällt der Spitalbeitrag ebenfalls.
Welche Franchise rechnet sich für Sie?
Compando vergleicht alle Schweizer Krankenkassen mit allen Franchise-Stufen. So zeigt der Vergleich für Wohnort und Lebenslage die rechnerisch passende Kombination.
3. Wie hoch ist die maximale Kostenbeteiligung bei der Grundversicherung?
Die Obergrenze Ihrer jährlichen Kostenbeteiligung richtet sich nach Ihrer gewählten Franchise. Diese Tabelle zeigt das Maximum für Erwachsene ohne Spitalaufenthalt:
Franchise | Selbstbehalt-Max | Maximale Belastung |
|---|---|---|
CHF 300 | CHF 700 | CHF 1'000 |
CHF 500 | CHF 700 | CHF 1'200 |
CHF 1'000 | CHF 700 | CHF 1'700 |
CHF 1'500 | CHF 700 | CHF 2'200 |
CHF 2'000 | CHF 700 | CHF 2'700 |
CHF 2'500 | CHF 700 | CHF 3'200 |
Bei einem stationären Spitalaufenthalt kommt der Spitalkostenbeitrag dazu. Ein zweiwöchiger Spitalaufenthalt bedeutet zum Beispiel CHF 210 zusätzliche Kosten (14 × CHF 15).
Sonderregelung für Kinder und Familien
Für Kinder unter 18 Jahren ist keine Mindestfranchise vorgeschrieben. Die Franchise lässt sich zwischen CHF 0 und CHF 600 frei wählen. Der maximale Selbstbehalt liegt bei CHF 350 pro Kind. Sind mehrere Kinder bei derselben Krankenkasse versichert, begrenzen die meisten Anbieter den gesamten Selbstbehalt auf CHF 1'000 pro Jahr.
Gut zu wissen: Selbst getragene Krankheitskosten lassen sich in der Steuererklärung geltend machen. Übersteigen Franchise, Selbstbehalt, Zahnarzt- und Brillenkosten den im Wohnkanton geltenden Schwellenwert für den Steuerabzug (häufig 5 Prozent des Reineinkommens, kantonal unterschiedlich), ist der Mehrbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Bei tiefem Einkommen prüfen Sie zusätzlich die Prämienverbilligung Ihres Wohnkantons.
4. Welche Kostenbeteiligung gilt bei Unfall und im Ausland?
Unfall
Sind Sie über Ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert (UVG), fällt keine Kostenbeteiligung an. Das gilt für alle Arbeitnehmenden mit mindestens acht Stunden pro Woche. Sind Sie über die Krankenkasse gegen Unfälle versichert, gelten Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag wie bei Krankheit. Wer als Arbeitnehmer über UVG versichert ist, kann zusätzlich die Unfalldeckung in der Krankenkasse sistieren und so die Prämie reduzieren.
Auslandsbehandlung
Bei Notfällen im Ausland zahlt die Grundversicherung maximal das Doppelte des Schweizer Referenztarifs. Die Differenz tragen Sie selbst. In Hochpreisländern wie USA, Japan oder Kanada kann eine Notoperation schnell über CHF 100'000 kosten. Eine Zusatzversicherung für Auslandsbehandlungen schliesst die Lücke. Beachten Sie: Grund- und Zusatzversicherung unterliegen verschiedenen Gesetzen (KVG bzw. VVG).
5. Beispielrechnung der Kostenbeteiligung
Eine versicherte Person mit Franchise CHF 300 hat im Kalenderjahr Behandlungskosten von CHF 2'500. So setzt sich die Abrechnung zusammen:
Behandlungskosten:
Position | Betrag |
|---|---|
Behandlung beim Arzt 1 | CHF 1'500 |
Behandlung beim Arzt 2 | CHF 800 |
Medikamente (Generika) | CHF 200 |
Total | CHF 2'500 |
Krankenkassen-Abrechnung:
Position | Betrag |
|---|---|
Behandlungskosten | CHF 2'500 |
abzüglich Franchise | - CHF 300 |
abzüglich Selbstbehalt 10 % | - CHF 220 |
Krankenkasse übernimmt | CHF 1'980 |
Ihre Kostenbeteiligung beträgt in diesem Beispiel CHF 520. Dazu kommen die jährlichen Prämien für die Versicherung. Eine Änderung der Franchise kann die jährliche Belastung um über CHF 1'000 verändern.
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