Krankenkasse sistieren: Voraussetzungen und Fristen im Überblick

Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Krankenversicherung oder Unfalldeckung sistieren. Compando erklärt, wann Sie die Krankenkasse bei Militärdienst, Wegzug ins Ausland oder UVG-Versicherung über den Arbeitgeber pausieren können.

Aktualisiert am 03.08.2026
Militärkadetten marschieren in Tarnuniformen auf einem Gelände

1. Was bedeutet die Sistierung bei der Krankenkasse?

Die Sistierung ist das vorübergehende Pausieren der Versicherungsdeckung. Während dieser Zeit erbringt die Krankenkasse keine Leistungen, im Gegenzug entfällt die Prämienpflicht ganz oder teilweise. Im Schweizer Krankenkassensystem ist die Sistierung nur in klar definierten Situationen gemäss Art. 3 Abs. 3 KVG erlaubt.

Situation

Sistierung

Militärdienst über 60 Tage

Ja, Grundversicherung

Wegzug ins Ausland

Ja, Kündigung statt Sistierung

Weltreise mit CH-Wohnsitz

Nein

Anstellung ≥ 8 Std./Woche

Ja, Unfalldeckung

Die Verwechslung dieser Regelungen führt häufig zu abgelehnten Gesuchen oder zu weiterhin fälligen Prämien trotz bestehender Alternativdeckung.

Auch ohne Sistierung sparen

Auch ohne Sistierung lässt sich bei der Krankenkasse sparen. Die Prämien für die Grundversicherung unterscheiden sich zwischen Anbietern, Modellen und Franchisen erheblich. Compando vergleicht alle Schweizer Krankenkassen für Ihren Wohnort und Ihr Profil.

2. Sistierung beim Militärdienst: So pausieren Sie die Grundversicherung

Während des Militärdienstes besteht Versicherungsschutz über die Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall, die Grundversicherung ist nicht nötig. Das KVG erlaubt die Sistierung bei mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen Dienst. Die Krankenkassenprämien für die Grundversicherung entfallen während dieser Zeit vollständig.

Wichtig: Die Anmeldung erfolgt mindestens acht Wochen vor Dienstbeginn schriftlich mit Nachweis (Aufgebot) bei der Krankenkasse. Eine kurzfristige Meldung führt häufig zur Ablehnung des Gesuchs. Für junge Erwachsene im Erstdienst lohnt sich die rechtzeitige Planung besonders.

Bei Zusatzversicherungen besteht kein gesetzliches Recht auf Sistierung. Manche Krankenkassen erlauben das Pausieren oder bieten eine Prämienreduktion bei längeren Dienstzeiten an. Bei tiefem Einkommen können Sie zusätzlich eine Prämienverbilligung im Wohnkanton beantragen.

Vorlage für Militärsistierung

Die Vorlage für die Sistierung bei Militärdienst steht zum Download bereit, mit allen Pflichtfeldern und rechtssicherer Formulierung.

3. Sistierung bei Wegzug und Weltreise: Was Sie wissen müssen

Ob die Krankenkasse bei einem Auslandaufenthalt sistiert werden kann, richtet sich nach dem offiziellen Wohnsitz. Bleibt der Wohnsitz in der Schweiz, besteht weiterhin Versicherungspflicht. Eine Sistierung der Grundversicherung ist nicht möglich, auch bei einem mehrmonatigen Auslandaufenthalt.

Mit dem Wegzug ins Ausland entfällt die Versicherungspflicht hingegen, und die Grundversicherung kann per Abreisedatum gekündigt werden. Die blosse Abmeldung aus der Gemeinde genügt nicht. Im Ausland muss ein neuer Wohnsitz begründet werden (ZGB Art. 24).

Bei der Rückkehr in die Schweiz besteht innert drei Monaten Wiederanschlusspflicht, sonst droht eine rückwirkende Prämienpflicht. Vor der Wiederanmeldung lohnt sich ein neuer Krankenkassenvergleich.

Bei Zusatzversicherungen regelt die Sistierung jede Krankenkasse über ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Viele Anbieter erlauben das Pausieren ab einem Auslandaufenthalt von mehr als drei Monaten, oft gegen eine Sistierungsprämie. Ohne ergänzende Reiseversicherung können medizinische Notfallkosten im Ausland vollständig privat anfallen.

4. UVG-Sistierung: Unfalldeckung bei der Krankenkasse ausschliessen

In der Schweiz ist die Unfalldeckung standardmässig in der Grundversicherung enthalten. Bei Versicherten, die über den Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind, lässt sich die Unfalldeckung bei der Krankenkasse ausschliessen. In der Fachsprache heisst der Vorgang Sistierung der Unfalldeckung.

Voraussetzung ist eine Anstellung von mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Schweizer Arbeitgeber. Damit sind Sie gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Liegt die Arbeitszeit darunter oder sind Sie selbständig, bleibt die Unfalldeckung in der Krankenversicherung bestehen. Bei Kündigung oder Jobwechsel müssen Sie die Unfalldeckung bei der Krankenkasse innerhalb von 30 Tagen wieder einschliessen. Für die Übergangszeit bietet sich eine Abredeversicherung an, die den Unfallschutz für bis zu sechs Monate verlängert.

Die Franchise, das gewählte Versicherungsmodell sowie die Kostenbeteiligung bleiben beim Sistieren unverändert. Sie sparen rund 7 Prozent der monatlichen Grundversicherungsprämie, im Schnitt CHF 30 bis 35 pro Monat oder CHF 360 bis 420 pro Jahr.

Vorlage für UVG-Sistierung

Die Vorlage für die Sistierung der Unfalldeckung steht zum Download bereit, mit allen notwendigen Feldern und einer rechtssicheren Formulierung.

Häufige Fragen zur Krankenkassen-Sistierung

Dieser Artikel wurde erstmals veröffentlicht am 19.02.2026

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