Reiseversicherung der Krankenkasse: Was zahlt sie im Ausland?

Eine Reisekrankenversicherung greift bei Unfall und Krankheit im Ausland. Compando zeigt, welche Fälle die Reiseversicherung der Krankenkasse deckt und wann sich eine Zusatzversicherung mit Reisedeckung wirklich auszahlt.

Aktualisiert am 03.08.2026
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1. Reiseversicherung der Krankenkasse: Definition und Modelle

Eine Reisekrankenversicherung übernimmt medizinische Kosten bei Unfall oder plötzlicher Erkrankung im Ausland. In der Schweiz gibt es drei gängige Modelle. Sie unterscheiden sich vor allem in Vertragsdauer und Leistungspaket:

  • Einmalige Reiseversicherung: gilt nur für eine konkrete Reise und endet mit der Rückkehr.
  • Jahresreiseversicherung: läuft 12 Monate und deckt beliebig viele Reisen in dieser Zeit ab.
  • Reisedeckung in der Zusatzversicherung: ist Teil eines ambulanten Gesundheitspakets der Krankenkasse und gilt ganzjährig.

Was zahlt die Reisekrankenversicherung?

Welche Leistungen die Reisekrankenversicherung im Ernstfall übernimmt, hängt vom Vertrag ab. Bei den meisten Anbietern bilden folgende Bausteine den Kern:

  • Notfallbehandlung: ärztliche Versorgung bei Unfall oder akuter Erkrankung.
  • Personensuche: Einsatz von Suchteams bei Vermisstenfällen.
  • Bergung und Rettung: Helikopter- oder Bodeneinsatz am Unfallort.
  • Krankentransport: Verlegung zum nächsten geeigneten Spital im Reiseland.
  • Repatriierung: medizinisch begleiteter Rücktransport in die Schweiz.

Leistung und Prämie vergleichen

Maximaldeckungen reichen je nach Krankenkasse von rund CHF 1 Million bis unbegrenzt. Auch bei Such-, Rettungs- und Transportkosten variieren die Höchstgrenzen stark. Vergleichen Sie deshalb nicht nur die Prämien, sondern die konkreten Deckungssummen pro Leistungsart.

2. Was zahlen Grundversicherung und Unfallversicherung im Ausland?

Die obligatorische Grundversicherung und die Unfallversicherung UVG decken Auslandsbehandlungen nur eingeschränkt. Wie hoch die Rückerstattung ausfällt, hängt vom Reiseland, vom Versicherungstyp und davon ab, ob ein Unfall oder eine Krankheit vorliegt.

Vereinfacht gilt:

  • Bei Arbeitsunfall im Ausland übernimmt die UVG des Arbeitgebers Rettung, Krankentransport und Behandlung. Je nach Land gelten Kostenobergrenzen und Vorgaben zur Spital- oder Arztwahl.
  • Bei Krankheit oder Freizeitunfall übernimmt die Grundversicherung nur einen Teil der Notfallbehandlung. Rettung und Repatriierung sind grundsätzlich nicht gedeckt.

Bei Krankheit oder Unfall im Ausland hängen die tatsächlichen Kosten stark vom Reiseland und Ihrer Versicherungssituation ab.

3. Wann ist eine Reiseversicherung sinnvoll?

Eine Reiseversicherung der Krankenkasse ist sinnvoll, sobald Sie finanzielle Risiken im Ausland in Grenzen halten möchten. Schon ein einziger Spitalaufenthalt nach einem Verkehrsunfall in den USA oder einer Lebensmittelvergiftung in Südostasien kann mehrere zehntausend Franken kosten. Ohne Zusatzdeckung trägt die versicherte Person diese Beträge selbst.

Reisen in der EU, der Efta-Zone und in Grossbritannien: Die Grundversicherung übernimmt die Notfallbehandlung gemäss örtlichem Tarif. Der Rücktransport in die Schweiz bleibt jedoch ungedeckt. Eine Zusatzversicherung mit Reisedeckung schliesst diese Repatriierungslücke.

Reisen in Drittstaaten (USA, Thailand, Australien, Kanada): Die Grundversicherung erstattet höchstens den doppelten Schweizer Tarif, und das auch nur, wenn eine Rückreise nicht zumutbar ist. Die Differenz zur tatsächlichen Rechnung trägt im schlechtesten Fall die versicherte Person selbst. Eine Reisekrankenversicherung senkt dieses Restkostenrisiko deutlich.

Sabbaticals, Weltreisen und Langzeitaufenthalte: Die UVG-Unfallversicherung des Arbeitgebers endet 31 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ruht während unbezahltem Urlaub. Eine Langzeit-Reiseversicherung oder ein ganzjähriges Zusatzversicherungspaket schliessen diese Zeitlücke.

4. Klassische Reiseversicherung oder Zusatzversicherung: Was sind die Unterschiede?

Beide Modelle decken medizinische Notfälle im Ausland ab. Sie unterscheiden sich aber in Vertragsdauer, Leistungsumfang und ergänzenden Bausteinen.

Klassische Reiseversicherung

Zusatzversicherung mit Reisedeckung

Wird kurzfristig pro Reise oder ganzjährig als eigenständiges Produkt abgeschlossen. Zusätzliche Bausteine: · Annullations\-versicherung · Reisegepäck-Schutz · Fahrzeug-Assistance Kein Gesundheits\- fragebogen nötig. Flexibel kündbar.

Wird in der Regel ganzjährig als Teil eines Gesundheits\- pakets der Krankenkasse abgeschlossen. Zusätzliche Bausteine: · Fitness-Beiträge · Zahnzusatz · Alternativmedizin · Brillen-Beiträge Gesundheits\- fragebogen Pflicht. Langfristige Bindung.

Typisch für: Gelegenheits\-reisende, die punktuell für eine konkrete Reise abgesichert sein möchten.

Typisch für: Personen mit ganzjährigem Gesundheits\-bedarf und regelmässigen Reisen ins Ausland.

Welches Modell zu Ihnen passt, hängt vom Reiseverhalten und allgemeinen Gesundheitsbedarf ab. Welche Zusatzversicherungen sinnvoll sind, hängt zusätzlich von Ihrer Lebenssituation ab.

Sind Sie für längere Zeit im Ausland?

Bei mehrmonatigen Auslandsaufenthalten, Sabbaticals oder einer Auswanderung gelten besondere Regeln. Die Grundversicherung kann sistiert oder ganz aufgelöst werden. Eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung deckt diese Reisezeit ab.

Anders als die klassische Reiseversicherung ist die Aufnahme in eine Zusatzversicherung der Krankenkasse aber nicht garantiert. Die Krankenkasse kann den Antrag ablehnen oder nur mit Einschränkungen annehmen, vor allem bei Vorerkrankungen.

5. Was kostet eine Zusatzversicherung mit Reisedeckung?

Eine einfache Zusatzversicherung für Heilungskosten im Ausland sowie Such-, Rettungs- und Transportkosten ist ab rund CHF 15 pro Monat erhältlich. Die Auslandsdeckung für medizinische Notfälle ist meist Teil eines umfassenden Pakets mit weiteren Gesundheitsleistungen.

Typische Prämienbereiche für Erwachsene (Monatsprämie):

  • Basis-Reisedeckung: ab CHF 15 (nur Heilungskosten im Ausland, Rettung, Repatriierung).
  • Kombiniertes Ambulant-Paket: CHF 25 bis CHF 60 (zusätzlich Alternativmedizin, Brillen, Fitness).
  • Umfassendes Premium-Paket: CHF 60 bis CHF 120 (zusätzlich Zahnzusatz, Gesundheitsvorsorge, Spital-Komfortleistungen).

Die tatsächliche Prämie hängt von Alter, Wohnkanton, Vorerkrankungen und gewähltem Tarif ab.

Reisedeckung ist meist Paket-Teil

Eine eigenständige Reisedeckung als Solo-Police bieten nur wenige Krankenkassen an. In der Praxis ist die Reisedeckung Teil eines Ambulant-Pakets, gemeinsam mit Brillenbeiträgen, Alternativmedizin oder Fitness-Boni. Wer ohnehin Bedarf an diesen Leistungen hat, zahlt für die integrierte Reisedeckung weniger als für eine eigenständige Reiseversicherung.

6. Wie schliesse ich eine Reiseversicherung bei der Krankenkasse ab?

Wie bei jeder Zusatzversicherung erfolgt die Aufnahme über ein Aufnahmegesuch mit Gesundheitsfragebogen. Die Krankenkasse prüft Vorerkrankungen, Risikofaktoren und Eintrittsalter. Anschliessend entscheidet sie über Aufnahme, Vorbehalte oder Ablehnung.

In drei Schritten zum Abschluss:

  1. Reiseprofil klären: Häufigkeit, Reiseziele und gewünschte Vertragsdauer festlegen.
  2. Leistungen vergleichen: Deckungssummen, Repatriierungsleistungen und Karenzfristen gegenüberstellen.
  3. Antrag stellen: Gesundheitsfragebogen vollständig und wahrheitsgemäss ausfüllen. Falsche Angaben können später zur Leistungsverweigerung führen.

Eine Zusatzversicherung mit Reisedeckung wird üblicherweise ganzjährig abgeschlossen. Achten Sie auf Karenzfristen zwischen einem und drei Monaten, bevor die Reisedeckung greift.

Reisedeckung passend zum Reiseprofil wählen

Ob Wochenendtrip nach Mailand, USA-Rundreise oder Sabbatical in Bali: Wählen Sie eine Zusatzversicherung, die zu Ihrem Reiseprofil passt. Prüfen Sie zusätzlich Karenzfristen und Höchstgrenzen vor der ersten Reise.

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Dieser Artikel wurde erstmals veröffentlicht am 16.02.2026

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