Krankenkasse ab 18 und ab 25: Was junge Erwachsene wissen sollten

Junge Erwachsene profitieren bis 25 von vergünstigten Krankenkassenprämien. Compando erklärt, was sich ab 18 und ab 25 ändert und wie sich mit Modell und Franchise sparen lässt.

Aktualisiert am 03.08.2026
Lächelnde junge Freunde vor einem Backsteingebäude

1. Wie funktioniert die Krankenkasse für Kinder unter 18?

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gelten spürbar tiefere Prämien. Die Kinderprämie liegt meist bei 20 bis 25 Prozent der Erwachsenenprämie. Die genauen Beträge variieren zwischen den Krankenkassen und Kantonen.

Besonderheiten für Minderjährige in der Grundversicherung:

  • Keine Mindestfranchise: Für Kinder gibt es keine Pflichtfranchise. Die Franchise kann von CHF 0 bis CHF 600 frei gewählt werden.
  • Tieferer Selbstbehalt: Nach Erreichen der Franchise beträgt der Selbstbehalt maximal CHF 350 pro Jahr, statt CHF 700 bei Erwachsenen.
  • Familienregel: Bei drei oder mehr Kindern in derselben Krankenkasse liegt der gesamte Selbstbehalt bei maximal CHF 1'000.
  • Kein Spitalkostenbeitrag: Kinder und Jugendliche bis 18 sind davon befreit.

Solange ein Kind im elterlichen Haushalt lebt, übernehmen die Eltern die Prämienverantwortung. Bei Krankenkassen für Familien gibt es ab dem zweiten Kind zusätzliche Rabatte.

2. Was ändert sich bei der Krankenkasse ab 18?

Mit der Volljährigkeit ändert sich einiges bei der Krankenkasse, konkret am 1. Januar nach dem 18. Geburtstag. Der Wechsel erfolgt im Rahmen der Altersstufen der Krankenkasse gemäss Art. 61 KVG.

Was ändert sich?

Details

Prämie

Kinderrabatt entfällt; Jugendprämie (19-25) bei einigen Krankenkassen

Franchise

Mind. CHF 300, max. CHF 2'500; aktive Wahl nötig

Selbstbehalt

Steigt auf max. CHF 700 pro Jahr

Spitalkostenbeitrag

Pflicht ab 18

Prämienverantwortung

Liegt beim jungen Erwachsenen

Franchise: Ohne aktive Meldung wird automatisch die Mindestfranchise von CHF 300 gesetzt. Eine höhere Franchise senkt die monatliche Prämie spürbar.

Zusatzversicherungen: Bestehende Zusatzversicherungen der Eltern bleiben bestehen. Ab 18 entscheiden Sie selbst, welche Sie behalten oder abschliessen wollen.

3. Wie viel teurer wird die Krankenkasse ab 25?

Ab dem 1. Januar nach dem 25. Geburtstag entfallen die reduzierten Prämien für junge Erwachsene. Die volle Erwachsenenprämie gilt ab diesem Zeitpunkt in der Grundversicherung. Bei Zusatzversicherungen erfolgen Alterssprünge separat, meist alle fünf Jahre, und können ebenfalls zu Prämienerhöhungen führen.

Gut zu wissen: Bei Zusatzversicherungen besteht keine Aufnahmepflicht. Das Ablehnungsrisiko steigt mit dem Alter, und Karenzfristen von 3 bis 12 Monaten bis zur ersten Leistung sind möglich. Anträge vor dem 25. Geburtstag haben meist eine höhere Annahmewahrscheinlichkeit.

Mit dem Wechsel in den Erwachsenentarif steigt die Monatsprämie um ca. CHF 100 bis 150. Zusätzlich vergrössern sich die Prämiendifferenzen zwischen den Krankenkassen. Ein gleichzeitiger Wechsel auf ein HMO- oder Telmed-Modell mit höherer Franchise senkt die Jahresprämie um mehrere hundert Franken bei identischen Leistungen der Grundversicherung.

4. Wie spare ich bei der Krankenkasse als junger Erwachsener?

Die folgenden Faktoren beeinflussen die Höhe der Krankenkassenprämie:

Alternative Krankenkassen-Modelle nutzen

Mit HMO-, Hausarzt- oder Telmed-Modellen zahlen Sie 20 bis 25 Prozent weniger als beim Standardmodell. Der Unterschied: Sie konsultieren zuerst einen Hausarzt oder wählen eine HMO-Praxis.

Krankenkassen-Modelle vergleichen

Die Prämienrabatte bei alternativen Krankenkassen-Modellen unterscheiden sich zwischen den Anbietern stark. Vergleichen Sie die Modelle nach Wohnort und Alter. So finden Sie das günstigste Modell für junge Erwachsene.

Franchise optimieren

Mit einer höheren Franchise sinkt die monatliche Prämie. Bei regelmässigen Behandlungen lohnt sich eine tiefere Franchise unter dem Strich.

Familienrabatte und Kollektivrabatte

Viele Krankenkassen bieten Familienrabatte für Kinder und teils auch für junge Erwachsene. Kollektivrabatte gibt es in der Grundversicherung teils noch über Verbände oder Arbeitgeber, ihre Bedeutung ist in den letzten Jahren zurückgegangen.

Krankenkasse während Militär- oder Zivildienst sistieren

Bei mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen Militär- oder Zivildienst lässt sich die Grundversicherung sistieren, etwa bei der Rekrutenschule, da der Militärdienst die Krankenversicherung übernimmt.

Prämienverbilligung (IPV) beantragen

Die individuelle Prämienverbilligung entlastet Haushalte mit niedrigem Einkommen. Die Kantone entscheiden über Anspruch und Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen kantonalen Stelle.

Die Prämiendifferenzen fallen in der Altersstufe der jungen Erwachsenen besonders hoch aus. Zwischen den Prämienregionen beträgt die Ersparnis bis zu CHF 1'500 pro Jahr.

5. Beste Krankenversicherung für junge Erwachsene

Die «beste» Krankenkasse für junge Erwachsene gibt es nicht pauschal. Prämienhöhe, Franchise-Wahl und Krankenkassen-Modell bestimmen die jährlichen Kosten, ebenso wie Wohnkanton und Gesundheitssituation.

Profil

Passende Kombination

Selten krank, gesund

Höhere Franchise + HMO oder Telmed

Regelmässige Arztbesuche

Tiefere Franchise + Hausarzt-Modell

Spital-Komfort gewünscht

Halbprivat oder Flex als Zusatzversicherung

Knappes Budget

Modellwechsel + maximale Franchise prüfen

Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen identisch. Die Prämiendifferenz ist deshalb der zentrale Vergleichsfaktor. Für höheren Komfort prüfen Sie zusätzlich Zusatzversicherungen. Dort fallen die Prämienunterschiede zwischen den Anbietern noch grösser aus.

Die richtige Krankenversicherung finden

Eine «beste» Krankenversicherung für junge Erwachsene gibt es nicht. Wohl aber die richtige für Ihre Situation. Vergleichen Sie alle Krankenkassen bei Compando nach Wohnort, Modell und Franchise. So sparen junge Erwachsene mehrere hundert Franken pro Jahr.

6. Wann muss ich die Unfallversicherung selbst abschliessen?

Der Unfallversicherungsschutz ist in der Schweiz obligatorisch. Die Abdeckung hängt vom Beschäftigungsgrad ab:

  • Über 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber: Der Arbeitgeber versichert obligatorisch (UVG).
  • Unter 8 Stunden pro Woche, Studium, Nichterwerb: Die Unfalldeckung muss in der Krankenkasse eingeschlossen werden.

Lehrlinge sind über den Ausbildungsbetrieb versichert. Die Unfalldeckung in der Krankenversicherung kann ausgeschlossen werden, was die Prämie um ca. CHF 30 bis 40 pro Monat reduziert.

Studierende ohne relevanten Nebenjob müssen die Unfalldeckung in der Krankenkasse behalten.

Nach Ende des Arbeitsverhältnisses bleibt der UVG-Schutz 31 Tage bestehen. Eine Abredeversicherung verlängert ihn auf bis zu sechs Monate.

Häufige Fragen zur Krankenkasse für junge Erwachsene

Dieser Artikel wurde erstmals veröffentlicht am 20.02.2026

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