Familienversicherung: Krankenkasse für Familien
Die Grundversicherung ist in der Schweiz für jede Person obligatorisch, auch für jedes Kind. Compando vergleicht die Krankenkassen für Familien und erklärt die Anmeldung des Babys, die Familienrabatte und die Zusatzversicherungen für Kinder.
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1. Wie funktioniert die Grundversicherung für Familien?
In der Schweiz gibt es keine klassische Familienversicherung und keine Familienkrankenkasse mit gemeinsamer Police. Das System basiert auf der Kopfprämie: Jedes Familienmitglied bezahlt eine eigene Prämie, unabhängig vom Haushaltseinkommen. Sie wählen für jedes Kind die Krankenkasse, das Krankenkassen-Modell und die Franchise separat. Jedes Familienmitglied kann bei einer anderen Krankenkasse versichert sein.
Grundversicherung für Kinder
Sie müssen jedes Kind bei der Grundversicherung einer Krankenkasse anmelden. Die Krankenkasse und das Modell sind frei wählbar. Bei einigen Krankenkassen ist der direkte Zugang zur Kinderärztin oder zum Kinderarzt unabhängig vom Modell garantiert.
Kosten und Kostenbeteiligung für Kinder
Bei Kindern unter 18 Jahren gelten in der Grundversicherung Sonderregeln gegenüber Erwachsenen.
Kostenelement | Regel bei Kindern |
|---|---|
Prämie | 20 bis 30 Prozent der Erwachsenenprämie |
Franchise | Standardmässig CHF 0, höchstens CHF 600 |
Selbstbehalt | Maximal CHF 350 pro Jahr |
Spitalkostenbeitrag | Befreiung, kein Beitrag von CHF 15 pro Tag |
Selbstbehalt-Maximum ab drei Kindern
Sind drei oder mehr Kinder bei derselben Krankenkasse versichert, beträgt der jährliche Selbstbehalt für alle Kinder zusammen höchstens CHF 1’000 (Art. 64 Abs. 4 KVG). Die gesamte Kostenbeteiligung für alle Kinder liegt höchstens beim Doppelten der Summe aus Franchise und Selbstbehalt (Art. 93 Abs. 3 KVV). Bei mehreren Kindern lohnt sich die Wahl derselben Krankenkasse für alle Kinder meist auch finanziell.
Compando-Tipp: Prämien pro Familienmitglied vergleichen
Bei vier Versicherten summieren sich Prämiendifferenzen schnell auf mehrere tausend Franken pro Jahr. Der Vergleich pro Familienmitglied zeigt die passende Kombination für Ihre Familie.
2. Wann muss ich mein Kind bei der Krankenkasse anmelden?
Vor und nach der Geburt fallen drei zentrale Schritte bei der Krankenkasse an: Schwangerschaftsleistungen, Anmeldung des Babys und Kostenübernahme bei Geburtsgebrechen.
Schwangerschaft: Leistungen der Grundversicherung
Während der Schwangerschaft übernimmt die Grundversicherung sieben Kontrolluntersuchungen, zwei Ultraschalle, die Geburt sowie eine Nachuntersuchung. Ergänzende Leistungen wie Geburtsvorbereitung oder zusätzliche Untersuchungen gehören zur Zusatzversicherung in der Schwangerschaft.
Anmeldung des Babys bei der Krankenkasse
Sie haben nach der Geburt drei Monate Zeit, das Kind bei einer Krankenkasse anzumelden (Art. 3 KVG). Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend ab dem Geburtstag. Eine vorgeburtliche Anmeldung ist möglich und bei den Zusatzversicherungen oft sinnvoll: Sie erlaubt eine Aufnahme ohne Vorbehalte, solange noch keine Diagnose vorliegt. Nach der Geburt melden Sie das Baby mit Geburtsurkunde und AHV-Nummer bei der Krankenkasse für das Baby an.
Geburtsgebrechen: Kostenträger Invalidenversicherung bis 20
Bei anerkannten Geburtsgebrechen übernimmt die Invalidenversicherung die Kosten der medizinischen Behandlungen bis zum 20. Geburtstag. Danach gelten die Leistungen der Grundversicherung. Beispiele für anerkannte Geburtsgebrechen sind Autismus-Spektrum-Störungen oder Zöliakie.
3. Wie viel kostet die Krankenkasse für eine Familie?
Die Krankenkassenprämien hängen von Wohnort, Alter, Modell und Franchise ab. Bei einer 4-köpfigen Familie in einem Hochpreiskanton summieren sich die Prämien schnell auf über CHF 1’100 pro Monat (über CHF 13’000 pro Jahr). Mit den passenden Anpassungen lässt sich der Betrag deutlich senken.
Beispielrechnung: 4-köpfige Familie im Kanton Zürich
Eltern (33 und 36 Jahre) mit zwei Kindern (6 und 9 Jahre) im Standardmodell mit Franchise CHF 300 zahlen rund CHF 1’120 pro Monat für die Grundversicherung. Mit dem Wechsel der Eltern auf das Hausarztmodell und Franchise CHF 2’500 sowie der Wahl einer günstigeren Krankenkasse für die Kinder sinkt die Prämie auf rund CHF 735 monatlich.
Die folgende Tabelle vergleicht die Monatsprämien pro Familienmitglied vor und nach der Optimierung. Die letzten beiden Zeilen zeigen den Total pro Monat und pro Jahr.
Mitglied | Prämie vorher | Prämie nachher |
|---|---|---|
Erwachsene 36 J. | CHF 450 | CHF 290 |
Erwachsene 33 J. | CHF 430 | CHF 275 |
Kind 9 J. | CHF 120 | CHF 85 |
Kind 6 J. | CHF 120 | CHF 85 |
Total pro Monat | CHF 1’120 | CHF 735 |
Total pro Jahr | CHF 13’440 | CHF 8’820 |
Die jährliche Differenz beträgt in diesem Beispiel CHF 4’620 bei identischen KVG-Leistungen. Den Unterschied machen die Wahl der Krankenkasse (Kinder), das Modell und die Franchise (Eltern).
Compando-Tipp: Familienprämien direkt vergleichen
Das Sparpotenzial Ihrer Familie hängt von Wohnort, Alter und Modell ab. Der Vergleich zeigt die aktuellen Prämien für alle Familienmitglieder.
4. Welche Krankenkassen bieten Familienrabatte?
Familienrabatte gibt es in der Grundversicherung und bei den Zusatzversicherungen. Die Art und Höhe der Rabatte unterscheiden sich zwischen den Krankenkassen. Meist müssen alle Kinder bei derselben Krankenkasse versichert sein, teilweise auch ein Elternteil.
Zwei Haupttypen der Familienrabatte in der Grundversicherung:
- Rabatt ab dem 3. Kind: Die ersten beiden Kinder zahlen die reguläre Prämie. Ab dem dritten Kind ist die Prämie vergünstigt.
- Rabatt auf alle Kinderprämien: Ab einer bestimmten Anzahl Kinder gibt es Rabatt auf alle Kinderprämien.
Compando-Tipp: Familienrabatte mit Splitting kombinieren
Wer beim Splitting die Grundversicherung bei einer günstigeren Krankenkasse abschliesst und die Zusatzversicherungen bei einem Anbieter mit hohem Familienrabatt bündelt, nutzt beide Sparmöglichkeiten. Die Differenz erreicht bei vier Versicherten oft über tausend Franken pro Jahr.
Die folgenden Übersichten zeigen die aktuellen Familienrabatte der Schweizer Krankenkassen alphabetisch sortiert. Verbindlich sind die aktuellen Prämien- und Rabattbedingungen der jeweiligen Krankenkasse.
5. Welche Zusatzversicherungen lohnen sich für Kinder?
Über die Grundversicherung hinaus sind bei Kindern zwei Zusatzversicherungen besonders verbreitet: die Zahnzusatzversicherung für kieferorthopädische Behandlungen und die Spitalzusatzversicherung für mehr Komfort beim Spitalaufenthalt.
Zahnzusatzversicherung deckt Kieferorthopädie
Eine Zahnspange kostet zwischen CHF 10’000 und 15’000. Die Grundversicherung übernimmt diese Kosten nur in gesetzlich definierten Ausnahmefällen, etwa bei schweren Kieferanomalien. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder deckt einen Teil dieser Kosten. Der Abschluss erfolgt häufig vorgeburtlich oder vor dem 5. Geburtstag, also vor der Diagnose einer allfälligen Fehlstellung. Die Wartefrist liegt typischerweise bei 1 bis 2 Jahren (Karenzfristen beachten).
Spitalzusatzversicherung für Rooming-in und Halbprivat
Bei einem Spitalaufenthalt des Kindes deckt eine Spitalzusatzversicherung das Rooming-in (Bett der Begleitperson), die freie Spital- und Arztwahl sowie einen höheren Zimmerstandard. Bei Kindern unter 10 Jahren sind Halbprivat- oder Privat-Varianten verbreitet. Ohne bestehende Diagnose ist der Abschluss bei vielen Anbietern ohne Vorbehalt möglich. Eine Risikoprüfung mit Gesundheitsfragen entscheidet über die Aufnahme.
6. Wie wechselt eine Familie die Krankenkasse?
Sie können die Grundversicherung per Ende Jahr kündigen (Art. 7 KVG). Die Kündigung muss bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eintreffen. Bei den Zusatzversicherungen gilt meist eine längere Kündigungsfrist, oft per 30. September gemäss Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Produkts. Wer die ganze Familie wechseln will, plant den Wechsel im Herbst.
Vier Schritte für den Familienwechsel:
- Neue Prämien prüfen: Die genehmigten Krankenkassenprämien für das Folgejahr werden Ende September publiziert. Im Vergleich werden die Prämien pro Familienmitglied gegenübergestellt.
- Aufnahme der neuen Zusatzversicherungen sichern: Die Aufnahme bei der neuen Krankenkasse ist nur in der Grundversicherung garantiert. Bei den Zusatzversicherungen entscheidet die Risikoprüfung. Erst nach schriftlicher Aufnahmebestätigung wird die alte Zusatzversicherung gekündigt.
- Kündigung einreichen: Die Kündigungsvorlagen enthalten alle Pflichtangaben. Der Versand per Einschreiben sichert den Zustellnachweis ab.
- Wechsel-Datum koordinieren: Der Versicherungsschutz bei der neuen Krankenkasse beginnt am 1. Januar des Folgejahres ohne Unterbruch.
Wer den Wechsel mit weiteren Sparmöglichkeiten kombiniert, holt das maximale Potenzial: Modellwechsel, Franchise-Anpassung und Splitting summieren sich beim Krankenkassenprämien sparen auf bis zu CHF 3’800 pro Jahr für eine erwachsene Person, bei einer 4-köpfigen Familie entsprechend mehr.
Compando-Tipp: Jährlicher Vergleich für Familien
Die neuen Krankenkassenprämien werden Ende September publiziert. Der jährliche Vergleich zeigt die aktuellen Prämien aller Schweizer Krankenkassen für die ganze Familie.





