Prämienregionen Krankenkasse: Übersicht aller Kantone
Die Prämienregion ist einer der wichtigsten Faktoren für die Höhe Ihrer Krankenkassenprämie. Compando erklärt, was Prämienregionen sind, wie sie pro Kanton verteilt sind und was beim Umzug zu beachten ist.
1. Was sind Prämienregionen bei der Krankenkasse?
Prämienregionen sind regionale Abstufungen der Krankenkassenprämien innerhalb bestimmter Kantone. Die Gesundheitskosten wie Arzttarife, Spitalpreise und medizinische Infrastruktur variieren von Region zu Region erheblich. Städtische Gebiete wie Zürich oder Genf haben höhere Behandlungskosten als ländliche Regionen. Das zeigt sich direkt in der monatlichen Prämie.
Das Gesetz erlaubt pro Kanton höchstens drei Prämienregionen. Prämienregionen betreffen ausschliesslich die obligatorische Grundversicherung im Schweizer Krankenkassensystem. Zusatzversicherungen und die Kostenbeteiligung folgen anderen Preismodellen.
Gut zu wissen: Alle Krankenkassen decken die gleichen gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung ab. Der Prämienunterschied zwischen zwei Versicherten in verschiedenen Regionen richtet sich ausschliesslich nach dem Wohnort, nicht nach dem Umfang des Schutzes.
2. Wie viele Prämienregionen gibt es pro Kanton?
Nicht alle Kantone nutzen mehrere Prämienregionen. Kleinere und vorwiegend ländliche Kantone haben oft nur eine einzige Prämienregion. Die folgende Tabelle zeigt die aktuelle Aufteilung mit den maximalen Prämienunterschieden zwischen den Regionen. Die Differenz für Region 3 bezieht sich jeweils auf das Prämienniveau der Region 2.
Kanton | Regionen | Max. Differenz |
|---|---|---|
Aargau | 1 | keine |
Appenzell IR | 1 | keine |
Appenzell AR | 1 | keine |
Basel-Stadt | 1 | keine |
Genf | 1 | keine |
Glarus | 1 | keine |
Jura | 1 | keine |
Neuenburg | 1 | keine |
Nidwalden | 1 | keine |
Obwalden | 1 | keine |
Schwyz | 1 | keine |
Solothurn | 1 | keine |
Thurgau | 1 | keine |
Uri | 1 | keine |
Zug | 1 | keine |
Basel-Landschaft | 2 | 15 % |
Freiburg | 2 | 10 % |
Schaffhausen | 2 | 15 % |
Tessin | 2 | 15 % |
Waadt | 2 | 15 % |
Wallis | 2 | 15 % |
Bern | 3 | R2: 15 % / R3: 10 % |
Graubünden | 3 | R2: 15 % / R3: 10 % |
Luzern | 3 | R2: 15 % / R3: 5 % |
St. Gallen | 3 | R2: 10 % / R3: 10 % |
Zürich | 3 | R2: 15 % / R3: 10 % |
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Beispiel: Eine erwachsene Person mit Wohnsitz in der Stadt Zürich (Franchise CHF 300) zahlt durchschnittlich rund CHF 573 pro Monat, in Winterthur (Prämienregion 2) rund CHF 515 pro Monat. Das ergibt eine Differenz von rund CHF 700 pro Jahr bei identischem Leistungsumfang (Standardmodell, Richtwert).
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3. Wer legt die Prämienregionen fest?
Die Prämienregionen werden nicht von den Krankenkassen bestimmt, sondern vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI). Welche Gemeinde zu welcher Region gehört, ist in der Verordnung des EDI über die Prämienregionen festgehalten, inklusive der maximal zulässigen Prämienunterschiede (Anhang 2).
Diese Einteilung ist seit 2004 weitgehend unverändert geblieben. Anpassungen gibt es meist bei Gemeindezusammenschlüssen, wenn zwei Ortschaften aus verschiedenen Regionen fusionieren. Kantone können dem EDI Änderungsvorschläge einreichen (Art. 91b KVV). So wechselte der Kanton Waadt 2009 von drei auf zwei Regionen.
Die Regionenzuteilung ist regulatorisch festgelegt und nicht veränderbar. Krankenkassenwahl, Krankenkassen-Modell, Franchise und Altersstufen bieten innerhalb der eigenen Region den grössten Spielraum für die Prämie. Bei tiefem Einkommen kommt zusätzlich eine Prämienverbilligung infrage.
4. Was ändert sich bei einem Umzug in eine andere Prämienregion?
Ein Umzug beeinflusst Ihre monatliche Prämie direkt. Bei einem Wechsel in eine günstigere Region sinkt sie, bei einem Wechsel in eine teurere Region steigt sie.
Sobald Sie die Adressänderung melden, passt die Krankenkasse die Prämie auf den nächsten Monatsersten an die neue Prämienregion an. Das gilt sowohl beim innerkantonalen Umzug zwischen Regionen als auch beim Umzug in einen anderen Kanton. Ein Krankenkassenwechsel ist nur zum ordentlichen Termin per 1. Januar möglich. Ein Umzug begründet kein Sonderkündigungsrecht.
Vorgehen Schritt für Schritt:
- Prämienregion am Zielort prüfen.
- Adressänderung bei der Krankenkasse melden.
- Prämienvergleich im neuen Kanton durchführen.
- Frist für einen möglichen Kassenwechsel (30. November) beachten.
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