Säule 3a Pensionierung: Wann beziehen und Steuern sparen
Bei der Pensionierung treffen Säule 3a, Pensionskasse und AHV zusammen. Compando erklärt, welche Fristen gelten, was Sie bei einer Frühpensionierung beachten müssen und wie eine abgestimmte Reihenfolge die Steuerlast senken kann.
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1. Wann kann ich die Säule 3a bei der Pensionierung beziehen?
Für den Bezug bei der Pensionierung gelten dieselben Fristen wie bei der allgemeinen Auszahlung: frühestens fünf Jahre vor dem individuellen Referenzalter, bei fortgesetzter Erwerbstätigkeit spätestens fünf Jahre danach. Für Männer gilt das Referenzalter 65; bei Frauen wird es für die Jahrgänge 1961 bis 1964 schrittweise auf 65 angehoben.
Situation | 3a-Bezug möglich |
|---|---|
Ordentlicher Bezug | ab dem Referenzalter |
Frühbezug Männer und Frauen ab Jahrgang 1964 | ab 60 |
Frühbezug Frauen Jahrgänge 1961–1963 | fünf Jahre vor dem individuellen Referenzalter, teils ab 59 |
Weiterarbeit nach dem Referenzalter | Aufschub bis fünf Jahre danach |
Innerhalb dieses Fensters bestimmen Sie den Zeitpunkt weitgehend selbst. Wie Sie ihn wählen, kann die Kapitalbezugssteuer deutlich beeinflussen.
2. Muss ich die Säule 3a beim Referenzalter auflösen?
Nicht zwingend sofort. Sind Sie beim Erreichen des Referenzalters nicht mehr erwerbstätig, beziehen Sie das Guthaben spätestens dann. Hören Sie vorher auf zu arbeiten, müssen Sie die Säule 3a aber nicht sofort auflösen: Das Guthaben kann bis zum individuellen Referenzalter bestehen bleiben.
Beispiel: Wer die Erwerbstätigkeit mit 62 aufgibt, kann den Säule-3a-Bezug bis zum Referenzalter aufschieben, statt das Kapital sofort auszulösen.
Ein Aufschub über das Referenzalter hinaus ist nur bei fortgesetzter Erwerbstätigkeit möglich, höchstens fünf Jahre. Den Bezug lösen Sie aktiv bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung aus; erfolgt kein rechtzeitiger Bezug, zahlt sie gemäss den gesetzlichen Vorgaben aus, wodurch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten verloren gehen.
3. Kann ich nach dem Referenzalter weiter in die Säule 3a einzahlen?
Ja, sofern weiterhin ein AHV-pflichtiges Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit besteht. Dann ist die Einzahlung während höchstens fünf weiterer Jahre möglich, bei einem Referenzalter von 65 also bis 70 Jahre. Ob der kleinere oder grössere Maximalbetrag gilt, richtet sich danach, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind.
Die Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter bringt mehrere Vorteile:
- zusätzlicher Vorsorgeaufbau durch weitere Beiträge und mögliche Anlageerträge
- weitere Steuerabzüge
- mehr Spielraum, den Bezug über mehrere Jahre zu staffeln
Bei Teilzeitarbeit wählen Sie den Bezugszeitpunkt gezielt; die reguläre Einzahlungsfrist bis 31. Dezember gilt auch im letzten Erwerbsjahr. Ob sich weitere Einzahlungen in dieser Spätphase noch lohnen, entscheiden Einkommen, Grenzsteuersatz und Pensionskassen-Anschluss.
4. Was gilt bei einer Frühpensionierung?
Viele möchten früher aufhören zu arbeiten, aus gesundheitlichen Gründen oder für mehr Freizeit. Finanziell hat eine Frühpensionierung oft grössere Folgen als erwartet. Wann Sie frühestens beziehen können, unterscheidet sich nach Vorsorgebereich:
Vorsorge | Frühester Vorbezug |
|---|---|
AHV-Rente | ab 63, Übergangsfrauen 1961–1969 ab 62 |
Pensionskasse | ab 58, wenn das Reglement es vorsieht |
Säule 3a | fünf Jahre vor dem Referenzalter |
Für die Übergangsjahrgänge der Frauen gelten beim AHV-Vorbezug zudem besondere Kürzungsregeln aus der AHV-21-Reform.
Ein früherer Ausstieg bremst vor allem den weiteren Aufbau in der Pensionskasse und schafft eine längere Zeit ohne Erwerbseinkommen. Bis zum Referenzalter können zudem AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person anfallen. Unterschätzen Sie das, entsteht eine Vorsorgelücke im Alter.
5. Wie staffle ich mehrere 3a-Konten beim Bezug?
Ein einzelnes 3a-Konto wird beim Altersbezug grundsätzlich vollständig aufgelöst; Teilbezüge sind nicht vorgesehen. Für eine Verteilung über mehrere Jahre bauen Sie deshalb frühzeitig mehrere getrennte 3a-Konten auf, die Sie in verschiedenen Steuerjahren einzeln auflösen.
Der Grund liegt im Steuertarif: Kapitalleistungen werden getrennt vom übrigen Einkommen zu einem besonderen Satz besteuert, mehrere Bezüge im selben Jahr aber für die Satzbestimmung zusammengerechnet. Eine Verteilung auf mehrere Steuerjahre kann die Steuerlast deshalb spürbar senken.
Beispielrechnung: Ein 63-jähriger Buchhalter aus St. Gallen hört zwei Jahre vor dem Referenzalter auf und besitzt drei 3a-Konten à CHF 120'000. Verteilt er die drei Bezüge auf die Jahre bis zum Referenzalter, statt alle CHF 360'000 im selben Jahr auszulösen, sinkt die Kapitalbezugssteuer im Beispiel um rund CHF 5'000, ohne dass das Vorsorgevermögen kleiner wird (Modellwert 2026 für eine ledige Person in der Stadt St. Gallen, ohne weitere Kapitalbezüge; nach Wohnort und Steuerjahr unterschiedlich).
6. Soll ich die Anlagestrategie vor dem Bezug anpassen?
Haben Sie eine Wertschriftenlösung, steuern Sie die Aktienquote vor dem Bezug bewusst, statt mit 60 pauschal alles ins Konto zu verschieben. Entscheidend ist der geplante Bezugszeitpunkt je Konto.
- Geld, das Sie in ein bis drei Jahren beziehen, sollte weniger schwanken.
- Konten, die Sie erst später auflösen, dürfen länger investiert bleiben.
- Eine Umschichtung planen Sie vorausschauend, nicht als Reaktion auf einen Kurssturz an der Börse.
- Prüfen Sie vorher die Kosten und Fristen Ihres Anbieters.
Welche Aktienquote zum verbleibenden Anlagehorizont passt, richtet sich nach dem persönlichen Risikoprofil.
7. Wie koordiniere ich Säule 3a, Pensionskasse und AHV?
Bei der Pensionierung treffen Kapitalbezüge aus Säule 3a, Pensionskasse und Freizügigkeitskonten oft im gleichen Zeitfenster zusammen. Werden sie im selben Steuerjahr ausgelöst, kann die Steuerlast durch die Progression steigen. Die Säule 3a trennen Sie davon zeitlich, indem Sie sie in einem anderen Steuerjahr als das Pensionskassen- oder Freizügigkeitskapital beziehen.
Auch der Zeitpunkt des AHV-Bezugs beeinflusst Einkommen und Liquidität nach der Pensionierung. Ob sich ein Aufschub lohnt, entscheidet sich nicht nur nach Steuern, sondern auch nach Finanzbedarf, Lebenserwartung und übriger Vorsorge. Bei gemeinsam besteuerten Ehepaaren wirken die Kapitalbezüge beider Partner im selben Steuerjahr für die Satzbestimmung zusammen.
Pensionierung, Pensionskasse, Säule 3a und AHV greifen finanziell stark ineinander. Planen Sie die Bezüge früh und über mehrere Jahre, haben Sie den grössten Spielraum bei Steuern und Liquidität.
Vorsorgevermögen bis zur Pensionierung berechnen
Wer noch vor der Pensionierung steht, sieht mit dem Säule-3a-Rechner in vier Szenarien, welches Vorsorgevermögen bis zum Bezug entsteht.




