Säule 3a auszahlen lassen: Das sollten Sie zum Bezug wissen

Der Bezug der Säule 3a ist gesetzlich auf bestimmte Zeitpunkte und Gründe beschränkt. Compando erklärt, wann eine Auszahlung möglich ist, wie Sie den Bezug beantragen und welche Steuern anfallen.

Aktualisiert am 03.08.2026
Liebevolles Seniorenpaar segelt auf offenem Wasser

1. Wann kann ich die Säule 3a auszahlen lassen?

Das ordentliche AHV-Referenzalter liegt für Frauen und Männer bei 65 Jahren; für Frauen gelten bis 2028 Übergangsbestimmungen. Für den Bezug der Säule 3a rund um die Pensionierung gelten zwei Fristen:

  • Ordentlicher Bezug: frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter, also ab 60.
  • Aufschub: bis fünf Jahre nach dem Referenzalter, längstens bis 70, sofern Sie eine AHV-pflichtige Erwerbstätigkeit nachweisen.

Neben diesem ordentlichen Bezug erlaubt das Gesetz einen vorzeitigen Bezug.

Die Säule 3a ist gebunden: Ein Bezug zu einem beliebigen Zeitpunkt ist nicht möglich. Der Bezugszeitpunkt legt fest, wann die Kapitalbezugssteuer anfällt. Eine Einzahlung ist auch im Bezugsjahr möglich, sofern ein AHV-pflichtiges Einkommen besteht und die Einzahlung vor dem effektiven Bezug erfolgt.

2. In welchen Fällen ist ein vorzeitiger Bezug möglich?

Ein Vorbezug, auch vorzeitiger Bezug genannt, ist die Entnahme des Vorsorgekapitals vor der ordentlichen Pensionierung. Er ist nur für einige klar umschriebene Situationen möglich:

3. Säule 3a auflösen: Wie muss ich vorgehen?

Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch. Um das Vorsorgegeld zu beziehen, müssen Sie die Säule 3a aktiv beim Anbieter auflösen lassen, bei Bank, Versicherung oder Säule-3a-App. Ein einzelnes 3a-Konto lässt sich dabei nur vollständig auflösen, ein Teilbezug ist nicht möglich.

  1. Antrag beim Anbieter stellen
  2. Bezugsgrund angeben (Pensionierung, Wohneigentum, Auswanderung usw.)
  3. Identifikation und die nötigen Unterlagen einreichen, nach Bezugsgrund: Ausweis und Kontoverbindung bei Pensionierung, Kaufvertrag oder Hypothekarunterlagen bei Wohneigentum, Geschäftsnachweis bei Selbständigkeit, Abmeldebestätigung bei Auswanderung
  4. Auszahlung auf das gewünschte Konto veranlassen

Planen Sie die Auszahlung mehrere Monate im Voraus: Der Bezug dauert oft mehrere Wochen und kann, zu spät ausgelöst, ins nächste Steuerjahr fallen. Das gilt besonders bei kombiniertem Bezug mit der Pensionskasse oder einem Wechsel des Wohnkantons. Die Auszahlung müssen Sie zudem in der Steuererklärung vermerken.

Wie flexibel und günstig der Bezug läuft, unterscheidet sich stark zwischen den Anbietern.

4. Welche Steuern fallen bei der Auszahlung an?

Bei der Auszahlung fällt die Kapitalbezugssteuer an. Anders als der jährliche Steuerabzug der Einzahlungen wird sie einmalig erhoben, getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Tarif. Bei einem Bezug von CHF 100'000 liegt sie grob zwischen CHF 2'000 und CHF 8'000, kantonal unterschiedlich.

Die Steuer ist progressiv: Je grösser der Betrag, desto stärker steigt sie. Massgebend ist der steuerliche Wohnsitz zum Zeitpunkt des Bezugs, nicht der Kanton, in dem das Konto geführt wird. Zusätzlich zählen die Steuerverwaltungen alle Kapitalbezüge eines Jahres zusammen: Säule 3a, Pensionskasse und Freizügigkeitskonten, in vielen Kantonen auch den Bezug des Ehepartners. Mehrere Bezüge im selben Steuerjahr erhöhen die Progression deutlich.

Den genauen Steuerbetrag pro Wohnkanton berechnen Sie vorab bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Mit gestaffelten Bezügen, der richtigen Konten-Reihenfolge und der Abstimmung auf die Pensionskasse lässt sich die Steuerlast um mehrere tausend Franken senken.

5. Wie unterscheidet sich die Auszahlung bei Bank und Versicherung?

Beim ordentlichen Bezug zur Pensionierung oder am Vertragsende zahlen beide Lösungen das angesparte Kapital aus. Eine Bank überweist das Guthaben inklusive Zinsen oder dem Erlös aus der Wertschriftenlösung. Eine Versicherung zahlt die vereinbarte Leistung, häufig ergänzt um angesammelte Überschüsse. In beiden Fällen erhalten Sie den Betrag, für den der Vertrag ausgelegt ist.

Beim vorzeitigen Bezug vor dem Vertragsende zeigt sich der Unterschied. Ein Bankkonto lässt sich flexibel und zum vollen Guthaben auflösen. Bei einer Versicherung gilt der Rückkaufswert: Weil der Vertrag nicht bis zum Ende geführt wurde, kann die Auszahlung unter den einbezahlten Beiträgen liegen, da die Abschluss- und Verwaltungskosten zu Beginn noch nicht ausgeglichen sind.

Beispiel: Bei CHF 36'000 einbezahlten Beiträgen in eine gemischte Lebensversicherung über 5 Jahre liegt der Rückkaufswert bei rund CHF 28'000. Die Differenz entfällt auf Abschlusskosten, Verwaltung und Risikoprämien; sie wird kleiner, je länger der Vertrag läuft.

Wer eine Versicherungspolice vorzeitig auflösen will, sollte deshalb vorher den Rückkaufswert kennen. Bestehende 3a-Policen lohnen sich vor dem Bezug einer Prüfung. Welche Anbieter zum eigenen Profil passen, sehen Sie im direkten Vergleich nach Kosten und Konditionen.

6. Fazit: Das Wichtigste zur Auszahlung der Säule 3a

Wer die Auszahlung früh plant, vermeidet unnötige Steuern und holt mehr aus der Säule 3a heraus. Die Kernpunkte:

  • Zeitpunkt: ordentlicher Bezug ab 60, Referenzalter 65, Aufschub bis 70 bei Erwerbstätigkeit.
  • Vorzeitiger Bezug: nur für Wohneigentum, Selbständigkeit, Auswanderung, Invalidität, Einkauf in die Pensionskasse oder im Todesfall.
  • Ablauf: aktiv beim Anbieter beantragen und mehrere Monate im Voraus planen.
  • Steuern: separate Kapitalbezugssteuer; gestaffelte Bezüge senken sie deutlich.
  • Anbieter: Bank, App und Versicherung unterscheiden sich bei Flexibilität, Kosten und Rückkaufswert.

Säule 3a Anbieter vergleichen

Nicht jeder Anbieter bietet beim Bezug die gleiche Flexibilität und tiefe Kosten. Der Vergleich von Banken, Versicherungen und digitalen 3a-Lösungen führt zur passenden Vorsorgelösung.

Dieser Artikel wurde erstmals veröffentlicht am 10.04.2026

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