Säule 3a und Steuern: So nutzen Sie alle Vorteile

Die Säule 3a verbindet Altersvorsorge mit Steuervorteilen: Sie sparen fürs Alter und senken gleichzeitig Ihre Steuern. Compando zeigt, wie Sie die Steuervorteile der gebundenen Vorsorge voll ausschöpfen und wie viel pro Jahr möglich ist.

Aktualisiert am 03.08.2026
Hände halten ein Glas und eine Wasserflasche

1. Welche Vorteile bringt die Säule 3a bei den Steuern?

Die private Vorsorge in der Säule 3a bringt mehrere steuerliche Vorteile:

  • Ihre Einzahlungen dürfen Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.
  • Auf dem Vorsorgeguthaben fällt keine Vermögenssteuer an.
  • Zinsen und Kapitalerträge bleiben von der Einkommens- und Verrechnungssteuer befreit.
  • Die Auszahlung wird getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem tieferen Satz besteuert.

2. Wie viel Steuern kann ich mit der Säule 3a sparen?

Zahlungen in die Säule 3a können Sie von der Einkommenssteuer abziehen. Bei voller Einzahlung des Maximalbetrags von CHF 7'258 liegt die jährliche Steuerersparnis meist zwischen CHF 1'000 und CHF 2'500, bestimmt durch Einkommen und Wohnkanton.

Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 80'000 spart eine ledige Person mit voller Einzahlung in einem Hochsteuerkanton rund CHF 1'800, in einem Tiefsteuerkanton etwa CHF 1'100. Verheiratete mit zwei Einkommen ziehen den doppelten Betrag ab und sparen entsprechend mehr. Die persönliche Steuerersparnis lässt sich mit einer einfachen Formel nachrechnen.

Auch kleinere Beiträge lohnen sich: Wer den Maximalbetrag nicht ausschöpft, spart anteilig trotzdem Steuern. Welche Einzahlungshöhe zum Budget passt, entscheiden Sie selbst; ein Dauerauftrag verteilt den Betrag bequem über das Jahr.

Säule 3a Steuerrechner

Wie viel eine Einzahlung in die Säule 3a an Steuern spart, lässt sich einfach berechnen: Der Rechner stellt Ihre Steuerkosten ohne Abzug den Kosten mit Abzug gegenüber, in der für Sie passenden Höhe.

3. Was muss ich beim Steuerabzug beachten?

Damit die Säule 3a den Steuerabzug bringt, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • AHV-pflichtiges Einkommen: Nur wer ein Erwerbseinkommen erzielt, das der AHV unterstellt ist, darf einzahlen und den Betrag abziehen.
  • Maximalbetrag: Es gilt eine jährliche Obergrenze. Für Angestellte mit Pensionskasse liegt sie 2026 bei CHF 7'258, für Selbständige ohne Pensionskasse bei bis zu 20 Prozent des Einkommens, höchstens CHF 36'288.

Fristen und Nachzahlungen

Damit der Abzug fürs laufende Jahr zählt, muss der Betrag bis zum 31. Dezember beim Anbieter gutgeschrieben sein. Seit 2026 lassen sich zudem fehlende Beiträge unter bestimmten Bedingungen nachzahlen; für Lücken vor 2025 gilt das nicht.

4. Wie kann ich die Einzahlung in die Säule 3a von den Steuern abziehen?

Den Steuerabzug erhalten Sie nicht automatisch: Die Einzahlung muss in der Steuererklärung eingetragen werden. Im Hauptformular tragen Sie den einbezahlten Betrag bei den Abzügen ein, meist unter «Beiträge Säule 3a».

Dazu gehört die Bescheinigung der Vorsorgestiftung über die einbezahlten Beiträge. Ohne diesen Nachweis erkennt die Steuerverwaltung den Abzug nicht an. Die Bescheinigung stellt Ihr 3a-Anbieter einmal jährlich aus, meist im Januar für das Vorjahr.

5. Säule 3a auszahlen: Welche Steuern fallen an?

Bei der Auszahlung greift nicht die ordentliche Einkommenssteuer, sondern die deutlich tiefere Kapitalbezugssteuer. Sie wird getrennt vom übrigen Einkommen erhoben und liegt meist zwischen 4 und 9 Prozent des bezogenen Kapitals; die genaue Höhe bestimmen Kanton und Bezugshöhe.

Weil diese Steuer mit der Höhe des Bezugs steigt, senkt eine Verteilung auf mehrere Konten die Belastung: Wer sein Guthaben über mehrere Jahre gestaffelt bezieht, zahlt pro Tranche einen tieferen Satz. Zu beachten ist dabei, dass ein gleichzeitiger Kapitalbezug aus der Pensionskasse zum 3a-Bezug dazugezählt wird und die Progression erhöht. Grössere Bezüge planen Sie deshalb über mehrere Jahre.

Wie viel vom gesamten Steuervorteil am Ende übrig bleibt, beeinflusst auch der Anbieter: Tiefe Gebühren und eine passende Anlagestrategie erhöhen den Nettoertrag über die Jahre. Der direkte Anbieter-Vergleich zeigt die Unterschiede.

Häufige Fragen zum Steuern sparen mit der Säule 3a

Dieser Artikel wurde erstmals veröffentlicht am 09.04.2026

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