Nachzahlung Säule 3a: Beitragslücken rückwirkend schliessen
Können Beitragslücken in der Säule 3a seit 2026 rückwirkend geschlossen werden? Compando ordnet Voraussetzungen, 10-Jahres-Frist und Höhe der Nachzahlung.
1. Ab wann ist die nachträgliche Einzahlung in die Säule 3a möglich?
Seit dem 1. Januar 2026 lassen sich Beiträge in die Säule 3a auch nachträglich einzahlen. Vier Bedingungen müssen erfüllt sein (Art. 7a BVV 3):
- Nur Lücken ab 2025: Frühere Lücken bleiben bestehen; die erste Nachzahlung ist 2026 möglich.
- Laufender Beitrag zuerst: Der Maximalbetrag des laufenden Jahres muss voll einbezahlt sein (2026: CHF 7'258 für Angestellte, CHF 36'288 für Selbständige ohne Pensionskasse).
- 10-Jahres-Frist: Eine Lücke von 2025 muss spätestens 2035 geschlossen sein.
- AHV-pflichtiges Einkommen: Sowohl im Lückenjahr als auch im Jahr der Nachzahlung muss ein AHV-pflichtiges Einkommen vorliegen.
2. Wann ist keine Nachzahlung in die Säule 3a möglich?
Nicht jede Lücke lässt sich schliessen. In diesen Fällen ist eine Nachzahlung ausgeschlossen:
- Lücken vor 2025: Beitragslücken aus der Zeit vor 2025 bleiben endgültig bestehen.
- Bereits nachgezahlt: Für ein Jahr, für das schon eine Nachzahlung geleistet wurde, ist keine weitere möglich.
- Guthaben bereits bezogen: Wer die Säule 3a bereits als Altersleistung bezogen hat, kann nicht mehr nachzahlen.
- Lücke durch Vorbezug: Beitragslücken, die durch einen Vorbezug für Wohneigentum entstanden sind, lassen sich nicht schliessen.
3. Wie hoch darf die Nachzahlung sein?
Die Nachzahlung ist pro Lückenjahr auf den «kleinen Beitrag» begrenzt, also auf den Maximalbetrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse. Für 2025 sind das CHF 7'258. Diese Grenze gilt für alle Erwerbstätigen: Der höhere Beitrag von CHF 36'288 für Selbständige ohne Pensionskasse zählt nur für die laufende Einzahlung, nicht für die Nachzahlung.
Zwei Obergrenzen wirken gleichzeitig: der «kleine Beitrag» des Jahres, für das nachgezahlt wird, und der «kleine Beitrag» des Jahres, in dem die Nachzahlung erfolgt. Mehrere Lücken zusammen dürfen den «kleinen Beitrag» des Einzahlungsjahres nicht überschreiten.
Beispiel: Eine 38-jährige Projektmanagerin aus dem Kanton Thurgau hat 2025 nur einen Teil des Maximalbetrags einbezahlt und schliesst die Lücke 2027.
Schritt | Betrag |
|---|---|
Maximalbetrag 2025 | CHF 7'258 |
Einzahlung 2025 | CHF 3'000 |
Beitragslücke 2025 | CHF 4'258 |
Laufender Beitrag 2027 (zuerst) | CHF 7'258 |
Mögliche Nachzahlung 2027 | bis CHF 4'258 |
Zuerst zahlt sie den ordentlichen Beitrag für 2027 vollständig ein, danach leistet sie bis zu CHF 4'258 als Nachzahlung für 2025.
4. Lohnt es sich, nachträglich in die Säule 3a einzuzahlen?
Eine Nachzahlung lohnt sich vor allem steuerlich: Der nachgezahlte Betrag lässt sich im Jahr der Einzahlung vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen, genau wie ein regulärer Beitrag. Wer eine Lücke von CHF 4'000 schliesst, spart bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent rund CHF 1'200 Steuern und baut zugleich Vorsorgevermögen auf.
Wie stark der Effekt ausfällt, richtet sich nach drei Faktoren:
- Lückenhöhe: Je grösser die Lücke, desto grösser die mögliche Steuerersparnis.
- Grenzsteuersatz: In Kantonen mit hoher Steuerbelastung wie Zürich oder Bern fällt die Ersparnis höher aus als in Zug oder Schwyz.
- Zeithorizont: Wer früh nachzahlt, profitiert über mehr Jahre vom Zinseszinseffekt.
Zu beachten ist, dass das Geld in der Säule 3a bis zum Bezug gebunden bleibt. Eine Nachzahlung eignet sich deshalb für Personen mit früheren Beitragslücken und genügend finanziellem Spielraum.
Säule 3a Steuerrechner
Wie viel eine Nachzahlung an Steuern spart, lässt sich einfach berechnen: Der Rechner stellt Ihre Steuerkosten ohne Abzug den Kosten mit Abzug gegenüber.
5. Wie kann ich nachträglich in die Säule 3a einzahlen?
Eine nachträgliche Einzahlung erfolgt nicht automatisch: Sie muss schriftlich bei der Vorsorgeeinrichtung beantragt werden (Art. 7b BVV 3). Der Antrag enthält Angaben und Bestätigungen.
Angaben, die Sie einreichen:
- Gesamtbetrag der geplanten Nachzahlung
- Jahre, für die Lücken geschlossen werden
- Nachzahlungsbetrag pro Jahr
- bereits einbezahlter Betrag pro Lückenjahr, separat ausgewiesen
Bestätigungen, die Sie einreichen:
- Der Maximalbetrag des laufenden Jahres ist vollständig einbezahlt.
- Im Lückenjahr bestand ein AHV-pflichtiges Einkommen.
- Für das betreffende Jahr wurde noch keine Nachzahlung geleistet.
- Das Säule-3a-Guthaben wurde noch nicht als Altersleistung bezogen.
Da die Regelung erst seit 2026 gilt, unterscheiden sich Formulare und Fristen zwischen den Anbietern teilweise noch.




