Bis wann Säule 3a einzahlen? Frist und letzter Termin

Für den Steuerabzug zählt nicht, wann Sie überweisen, sondern wann das Geld beim Anbieter ankommt. Compando zeigt, welches Datum gilt, wann die Anbieter ihren Annahmeschluss setzen und was ein verpasster Termin kostet.

Aktualisiert am 03.08.2026
Business-Stillleben mit Taschenrechner auf einem Tisch im Büro

1. Bis wann kann ich in die Säule 3a einzahlen?

Bis zum 31. Dezember. Eine Einzahlung in die Säule 3a zählt für ein Steuerjahr allerdings nur, wenn sie bis dahin auf dem 3a-Konto gutgeschrieben ist. Massgebend ist das Valutadatum, also der Tag, an dem der Anbieter das Geld verbucht. Der Tag, an dem Sie die Überweisung auslösen, zählt nicht.

Dieselbe Frist gilt für Angestellte wie für Selbständige. Ob Sie den vollen Maximalbetrag einzahlen oder nur einen Teilbetrag, spielt dabei keine Rolle.

2. Kann ich am 31. Dezember noch in die Säule 3a einzahlen?

Meist nicht. Zwischen Überweisung und Gutschrift liegen ein bis drei Arbeitstage, rund um die Feiertage auch mehr. Eine Zahlung am 31. Dezember wird deshalb erst im Januar verbucht und zählt dann für das Folgejahr.

Dazu kommt der Annahmeschluss des Anbieters, also der letzte Tag, an dem er eine Einzahlung noch für das laufende Jahr entgegennimmt. Viele Banken setzen ihn zwischen dem 19. und 31. Dezember, Vorsorge-Apps oft noch früher. Ihr letzter Einzahlungstag richtet sich damit nach dem Anbieter, nicht nach dem Kalender.

Lösung

Massgebend ist

Worauf Sie achten

Bank-Konto

Valutadatum auf dem 3a-Konto

Banklaufzeit von ein bis drei Arbeitstagen

Vorsorge-App

Annahmeschluss des Anbieters

liegt häufig früher als bei Banken

Versicherungspolice

Verbuchung der Prämie nach Vertrag

zusätzliche Bearbeitungstage möglich

Wer bis Mitte Dezember überweist, ist auf der sicheren Seite. Den genauen Annahmeschluss nennt der Anbieter im E-Banking oder in der Kundenberatung. Bei einer Versicherungslösung liegt der letzte mögliche Termin oft früher als bei einer Banklösung, weil die Prämie nach Vertrag verbucht sein muss.

Wer den Termindruck ganz vermeiden will, verteilt die Einzahlung mit einem Dauerauftrag über das Jahr.

3. Was passiert, wenn ich die Einzahlungsfrist verpasse?

Der Steuerabzug für das laufende Jahr entfällt und lässt sich nicht rückwirkend nachholen. Bei voller Einzahlung gehen so bis zu CHF 2'500 Ersparnis verloren.

Ihr Geld ist deswegen nicht weg. Es wirkt nur später. Das kostet Sie zweimal:

  • Anrechnung aufs Folgejahr: Die Einzahlung zählt auf den Maximalbetrag des neuen Jahres. Für dieses Jahr bleibt entsprechend weniger Spielraum.
  • Kürzere Anlagedauer: Das Geld ist ein Jahr weniger lang investiert, was den Zinseszinseffekt schmälert.

Wiederholt sich das, verschiebt sich der Steuerabzug dauerhaft um ein Jahr.

Seit dem 1. Januar 2026 lassen sich Beitragslücken unter bestimmten Bedingungen nachträglich schliessen (Art. 7a BVV 3). Die reguläre Jahresfrist ersetzt das nicht: Nachzahlen darf nur, wer den Maximalbetrag des laufenden Jahres voll einbezahlt hat.

Wer früh im Jahr einzahlt, umgeht das Problem ganz. Wie viel der Steuerabzug im eigenen Fall wert ist, bestimmen Einkommen und Wohnkanton.

Steuerersparnis für Ihr Einkommen berechnen

Wie viel Ihre Einzahlung an Steuern spart, rechnet der Steuerrechner nach Einkommen und Wohnkanton aus.

Dieser Artikel wurde erstmals veröffentlicht am 01.05.2026

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