Mehrere Säule-3a-Konten: Steuern sparen mit 3a-Splitting
Die Säule 3a senkt schon bei der Einzahlung Ihre Steuern. Mit mehreren Konten sparen Sie zusätzlich bei der Auszahlung. Compando erklärt das 3a-Splitting und wie viele Säule-3a-Konten in Ihrer Situation sinnvoll sind.
1. Wie viele Säule-3a-Konten darf man haben?
In der Schweiz gibt es gesetzlich keine Obergrenze für die Anzahl Säule-3a-Konten, auch bei verschiedenen Anbietern. Die meisten Banken und Vorsorgestiftungen begrenzen die Anzahl intern auf maximal fünf Konten pro Person.
Der Grund liegt beim Bezug: Ein einzelnes Säule-3a-Konto muss immer vollständig aufgelöst werden, Teilbezüge sind nicht möglich. Genau deshalb eröffnen viele Sparerinnen und Sparer gezielt mehrere Konten, um bei der Pensionierung gestaffelt zu beziehen.
2. Warum machen mehrere Säule-3a-Konten Sinn?
Der grösste Vorteil mehrerer Konten liegt bei der Kapitalbezugssteuer. Beim Steuern sparen wirkt die Einzahlung auf Ihre laufende Einkommenssteuer; das Splitting wirkt erst später, bei der Auszahlung. Die Kapitalbezugssteuer ist progressiv: Je mehr Kapital Sie in einem Steuerjahr beziehen, desto höher der Satz. Weil ein Konto immer vollständig bezogen werden muss, verteilt ein gestaffelter Bezug über mehrere Jahre die Summe und senkt die Progression.
Beispiel zur Wirkung auf die Steuerbelastung:
Variante | Auszahlung | Mögliche Steuerbelastung |
|---|---|---|
1 Konto | CHF 300'000 in einem Jahr | rund CHF 22'000 |
5 Konten | CHF 60'000 über 5 Jahre | total rund CHF 14'000 |
Das Resultat sind Tausende Franken weniger Steuern bei identischem Vorsorgevermögen. Die Steuer pro Auszahlungsjahr lässt sich für jeden Wohnkanton bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung berechnen.
Neben der Steueroptimierung bringen mehrere Konten weitere Vorteile. Für jedes Konto lässt sich eine eigene Anlagestrategie wählen, zum Beispiel offensiv mit hohem Aktienanteil bei langem Horizont und defensiver kurz vor der Pensionierung. Und wer sein Guthaben auf mehrere Anbieter verteilt, streut das Verlustrisiko zusätzlich.
3. Wie viele Säule-3a-Konten sind sinnvoll?
Wie viele Konten sinnvoll sind, richtet sich vor allem nach der Zahl der möglichen Bezugsjahre. Gemäss BVV 3 lässt sich die Säule 3a fünf Jahre vor und nach dem ordentlichen Referenzalter beziehen, also über rund zehn Steuerjahre. In diesem Fenster lässt sich pro Jahr ein Konto auflösen.
Beispielrechnung: Eine 45-jährige Notarin aus Schaffhausen verteilt ihr Vorsorgevermögen über 20 Jahre gezielt auf vier Säule-3a-Konten. Bei der Pensionierung bezieht sie diese im Abstand von je einem Jahr und reduziert die Kapitalbezugssteuer um insgesamt rund CHF 8'000 gegenüber einer Einmalauszahlung.
Fünf Konten zu eröffnen, aber nur auf eines einzuzahlen, schafft unnötige Komplexität ohne zusätzlichen Steuervorteil. Wichtiger als die maximale Anzahl ist eine durchdachte Verteilung des Vorsorgevermögens mit realistischen Beträgen auf jedem Konto.
4. Ab welchem Betrag soll ich ein neues Säule-3a-Konto eröffnen?
Als Faustregel gelten rund CHF 50'000 pro Konto: Bis zu diesem Betrag bleibt die Kapitalbezugssteuer meist tief. Der genaue Wert richtet sich nach dem Wohnkanton. Kantone mit flacher Progression besteuern auch höhere Bezüge noch günstig; in Kantonen mit steiler Progression lohnt sich die Verteilung früher und stärker.
Richtwert nach Vorsorgevermögen:
Vorsorgevermögen | Richtwert |
|---|---|
unter CHF 50'000 | 1 Konto reicht |
CHF 50'000–150'000 | oft 2–3 Konten |
CHF 150'000–300'000 | häufig 3–5 Konten |
über CHF 300'000 | detaillierte Planung lohnt sich |
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5. Kann ich Säule-3a-Konten auch nachträglich splitten?
Nein. Ein bestehendes Säule-3a-Konto lässt sich nicht nachträglich aufteilen; Teilbeträge können Sie nicht von einem Konto auf ein anderes übertragen. Wer die spätere Bezugsflexibilität will, baut früh mehrere Konten auf und verteilt neue Einzahlungen gezielt, idealerweise bei verschiedenen Anbietern.
Teilbezüge aus der gebundenen Säule 3a sind nur in bestimmten Fällen möglich: beim Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum, bei Aufnahme einer Selbständigkeit oder beim endgültigen Verlassen der Schweiz.




