Säule 3a bei Arbeitslosigkeit: Einzahlen oder pausieren?

Wer die Stelle verliert, muss die Säule 3a nicht aufgeben. Compando zeigt, was mit ALV-Taggeld noch möglich ist, wann sich eine reduzierte Einzahlung mehr lohnt als eine Pause und wie der Steuerabzug erhalten bleibt.

Aktualisiert am 03.08.2026
Ängstlicher Mann wartet neben einer Kiste auf ein Vorstellungsgespräch

1. Darf ich bei Arbeitslosigkeit in die Säule 3a einzahlen?

Ja. Das Arbeitslosengeld (ALV-Taggeld) gilt als Ersatz für das Erwerbseinkommen. Deshalb dürfen Sie auch arbeitslos weiter in die Säule 3a einzahlen und den Steuerabzug nutzen.

  • Wer einzahlen darf: wer beim RAV gemeldet ist und ALV-Taggeld, Teilzeit- oder Zwischenverdienst erzielt. Ohne Einkommen (ausgesteuert) geht es nicht.
  • Wie viel: bis zum Maximalbetrag von CHF 7'258 pro Jahr, höchstens so viel, wie Sie insgesamt verdienen.
  • Voraussetzung: ein ALV-Taggeld von über CHF 84.70 pro Tag, damit Sie über die Auffangeinrichtung BVG versichert bleiben.

2. Kann ich die Säule 3a bei Arbeitslosigkeit beziehen?

Nein. Arbeitslosigkeit allein berechtigt nicht zum Vorbezug der Säule 3a. Das bestehende Guthaben bleibt bis zur Pensionierung gebunden; auch akute Geldnot ist kein gesetzlicher Bezugsgrund. Ein vorzeitiger Bezug ist nur aus bestimmten Gründen möglich, etwa für Wohneigentum, den Schritt in die Selbständigkeit oder eine definitive Ausreise.

3. Soll ich die Säule 3a weiterführen oder pausieren?

Während der Arbeitslosigkeit ist Liquidität meist wichtiger als Steuerersparnis. Wie flexibel Sie die Einzahlungen anpassen können, unterscheidet sich stark zwischen Bank und Versicherung.

  • Banklösung: Sie sind zu nichts verpflichtet und bleiben voll flexibel. Beiträge lassen sich jederzeit reduzieren, pausieren oder ganz aussetzen und später wieder aufnehmen.
  • Versicherungspolice: Die Beiträge sind vertraglich fixiert. Viele Versicherer erlauben eine Prämienreduktion, eine Pause oder eine prämienfreie Weiterführung. Von einer Kündigung ist meist abzuraten, weil sie teuer ist: In den ersten Jahren liegt der Wert der Police (der Rückkaufswert) oft deutlich unter den einbezahlten Beiträgen. Das Guthaben bleibt zudem in der Säule 3a gebunden und wird nicht bar ausbezahlt.

Beispiel: Ein 47-jähriger Logistiker aus Bern verliert seine Stelle und erhält sechs Monate ALV-Taggeld. Statt die Einzahlungen komplett zu stoppen, reduziert er seinen Beitrag von rund CHF 600 auf CHF 300 pro Monat. So bleibt der Steuerabzug aktiv, der Sparrhythmus läuft weiter und die spätere Vorsorgelücke fällt kleiner aus.

Der häufigste Fehler ist ein sofortiger kompletter Stopp. Eine reduzierte Einzahlung hält die Vorsorge in Bewegung, ohne die nötige Liquidität zu binden. Auch ein kleinerer Beitrag bringt weiterhin eine Steuerersparnis. Wie hoch sie im eigenen Kanton ausfällt, rechnet der Steuerrechner aus.

4. Fazit: Was gilt für die Säule 3a bei Arbeitslosigkeit?

Kurz gesagt: Wer ALV-Taggelder erhält, darf weiter einzahlen und behält den Steuerabzug. Das bestehende Guthaben lässt sich allein wegen Arbeitslosigkeit nicht beziehen. Wer knapper bei Kasse ist, fährt oft besser mit einer reduzierten Einzahlung, statt sie ganz auszusetzen.

Situation

Empfehlung

ALV-Taggeld, ausreichend Liquidität

Einzahlung weiterführen

ALV-Taggeld, knappe Liquidität

Beitrag reduzieren

Ausgesteuert ohne Einkommen

keine Einzahlung möglich

Neue Selbständigkeit

höheren Maximalbetrag prüfen

Eine längere Erwerbspause ist zugleich ein guter Moment für einen Anbietervergleich. Wer künftig flexibel bleiben will, achtet auf tiefe Kosten und darauf, Beiträge jederzeit anpassen oder pausieren zu können.

Anbieter prüfen lohnt sich

Welcher Anbieter zur eigenen Situation passt, zeigt der direkte Vergleich aller Schweizer 3a-Lösungen nach Kosten, Flexibilität und Mindesteinlage.

Häufige Fragen zur Säule 3a bei Arbeitslosigkeit

Dieser Artikel wurde erstmals veröffentlicht am 13.05.2026

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