3-Säulen-System der Schweiz: So funktioniert die Altersvorsorge
Wie funktioniert die Altersvorsorge in der Schweiz? Compando erklärt die drei Säulen, AHV, Pensionskasse und private Vorsorge, ihre Aufgaben und das Zusammenspiel.
Wie ist das 3-Säulen-System der Schweizer Vorsorge aufgebaut?
Das Schweizer Vorsorgesystem verteilt die Altersvorsorge auf drei Säulen. Jede erfüllt eine eigene Aufgabe. Gemeinsam sichern sie das Einkommen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall:
- 1. Säule (AHV/IV): staatliche Existenzsicherung, obligatorisch für alle.
- 2. Säule (Pensionskasse/BVG): berufliche Vorsorge für den gewohnten Lebensstandard, für Angestellte meist obligatorisch.
- 3. Säule (private Vorsorge): freiwillige Ergänzung, um Vorsorgelücken zu schliessen und Wünsche zu erfüllen.
Die private Vorsorge ergänzt die Grundabsicherung aus den ersten beiden Säulen. Verankert ist das 3-Säulen-Prinzip seit 1972 in der Bundesverfassung; die obligatorische berufliche Vorsorge folgte 1985, die steuerbegünstigte Säule 3a 1987.
1. Säule: Staatliche Vorsorge
Die erste Säule ist die staatliche Vorsorge und für alle obligatorisch. Sie sichert im Alter, bei Invalidität und nach einem Todesfall das Existenzminimum. Kern ist die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), ergänzt um die Invalidenversicherung (IV) sowie die Ergänzungsleistungen (EL), die einspringen, wenn die Rente nicht zum Leben reicht.
Finanziert wird die AHV im Umlageverfahren: Die heute Erwerbstätigen zahlen mit ihren Beiträgen direkt die laufenden Renten. Die maximale AHV-Einzelrente liegt 2026 bei rund CHF 2'520 pro Monat, die minimale bei CHF 1'260. Für viele Haushalte deckt das nur einen Teil der Kosten.
Auf einen Blick:
- Umfasst AHV, IV und Ergänzungsleistungen
- Obligatorisch für alle in der Schweiz lebenden und arbeitenden Personen
- Ziel: Existenzsicherung im Alter, bei Invalidität und im Todesfall
2. Säule: Berufliche Vorsorge
Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge (BVG), umgangssprachlich Pensionskasse. Sie baut auf der AHV auf und soll den gewohnten Lebensstandard im Alter sichern. Obligatorisch versichert ist, wer als angestellte Person mehr als CHF 22'680 pro Jahr verdient (Stand 2026); Selbständige können sich freiwillig anschliessen.
Anders als die AHV funktioniert die Pensionskasse im Kapitaldeckungsverfahren: Jede versicherte Person spart ihr eigenes Guthaben an, Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen je mindestens die Hälfte bei. Zusammen decken AHV und Pensionskasse rund 60 Prozent des letzten Lohns. Für den gewohnten Lebensstandard bleibt damit oft eine Vorsorgelücke.
Auf einen Blick:
- Berufliche Vorsorge (BVG), umgangssprachlich Pensionskasse
- Obligatorisch ab CHF 22'680 Jahreslohn, freiwillig für Selbständige
- Ziel: den gewohnten Lebensstandard im Alter halten
3. Säule: Private Vorsorge
Die dritte Säule ist die freiwillige private Vorsorge. Sie schliesst die Lücke zwischen Rentenleistungen und gewohntem Lebensstandard und besteht aus zwei Bereichen: der gebundenen Säule 3a und der freien Säule 3b.
Die Säule 3a ist die gebundene Vorsorge mit Steuerprivileg. Einzahlungen lassen sich bis zu einem jährlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das Kapital bleibt bis kurz vor der Pensionierung gebunden und ist nur in Spezialfällen wie Wohneigentum, Selbständigkeit oder Auswanderung früher verfügbar.
Die Säule 3b ist die freie Vorsorge ohne Einzahlungslimite und ohne Bezugsvorschriften, dafür ohne Steuerabzug. Die Unterschiede zwischen Säule 3a und 3b bestimmen, welche Kombination passt. Für die meisten Erwerbstätigen lohnt sich die Säule 3a als einfachster Einstieg, weil der Steuervorteil schon im ersten Jahr wirkt.
Auf einen Blick:
- Freiwillige private Vorsorge: gebundene Säule 3a und freie Säule 3b
- Säule 3a steuerbegünstigt bis zum Höchstbetrag, Säule 3b ohne Limite
- Ziel: Vorsorgelücken schliessen und individuelle Wünsche im Alter erfüllen
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