Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV): Säule-3a-Abzug trotz Quellensteuer sichern
Wann greift die nachträgliche ordentliche Veranlagung automatisch und wann lohnt sich ein freiwilliger Antrag? Compando erklärt das Verfahren, den Säule-3a-Abzug und was der Antrag langfristig bedeutet.
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1. Was ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)?
Bei einer NOV werden quellenbesteuerte Personen wie ordentlich Steuerpflichtige veranlagt. Die bereits bezahlte Quellensteuer wird an die definitive Steuerrechnung angerechnet. Für die Säule 3a öffnet die NOV den Abzug der tatsächlich einbezahlten Beiträge bis zum Höchstbetrag.
Der Unterschied zur reinen Quellensteuer ist grundlegend: Statt der abschliessenden Besteuerung nach dem Quellensteuertarif wird die gesamte Situation individuell veranlagt. So werden individuelle Abzüge möglich, allen voran der Säule-3a-Abzug.
Wichtig zu wissen: Die NOV führt zu einer vollständigen Steuererklärung. Die definitive Steuerlast kann danach höher oder tiefer ausfallen als die ursprüngliche Quellensteuer.
2. Wann ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch?
Für quellenbesteuerte Personen mit Wohnsitz in der Schweiz wird die NOV automatisch obligatorisch, sobald das Bruttoeinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit CHF 120'000 pro Jahr erreicht. Die Rechtsgrundlage bildet Art. 9 der eidgenössischen Quellensteuerverordnung. Auch darunter kann sie obligatorisch werden, etwa bei zusätzlichen nicht quellenbesteuerten Einkünften oder steuerbarem Vermögen; die massgeblichen Schwellen richten sich nach Kanton.
Situation | Folge |
|---|---|
Wohnsitz Schweiz, Bruttolohn unter CHF 120'000 | NOV nur auf Antrag oder bei weiteren Auslösern |
Wohnsitz Schweiz, Bruttolohn ab CHF 120'000 | Obligatorische NOV ohne Antrag |
Zusätzliche Einkünfte oder steuerbares Vermögen | Obligatorische NOV nach kantonalen Schwellen |
Wohnsitz im Ausland | NOV auf Antrag, in besonderen Fällen von Amtes wegen |
Massgeblich ist nicht nur das Einkommen, sondern die gesamte steuerliche Situation des Jahres. Auch nicht quellenbesteuerte Einkünfte, etwa aus selbständiger Erwerbstätigkeit, können eine ordentliche Veranlagung auslösen.
3. Kann ich die nachträgliche ordentliche Veranlagung freiwillig beantragen?
Quellenbesteuerte Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, darunter viele Expats mit B-Bewilligung, können eine NOV freiwillig beantragen, um individuelle Abzüge geltend zu machen: vor allem Säule-3a-Einzahlungen, Kinderdrittbetreuung (Kita, Tagesmutter), zusätzliche Berufskosten oder Weiterbildung. Eine 90-Prozent-Regel gilt für sie nicht.
Pauschalen und die familiäre Situation deckt der Tarifcode bereits ab; alles darüber hinaus zählt erst in der ordentlichen Veranlagung und nach deren Voraussetzungen.
Den Antrag reichen Sie bis spätestens 31. März des Folgejahres beim kantonalen Steueramt ein. Diese Frist ist nicht verlängerbar: Wer sie verpasst, kann den 3a-Abzug für das betreffende Jahr nicht mehr über eine freiwillige NOV geltend machen.
Für Personen mit Wohnsitz im Ausland, etwa Grenzgänger, gelten strengere Voraussetzungen: Eine NOV ist nur bei erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Häufigster Fall ist die Quasi-Ansässigkeit mit mindestens 90 Prozent der weltweiten Einkünfte in der Schweiz; geprüft wird jedes Jahr neu.
4. Wie wirkt sich die NOV auf den Säule-3a-Abzug aus?
Bei reiner Quellensteuer wird der 3a-Abzug nicht automatisch berücksichtigt. Für Ansässige ist die NOV seit der Revision 2021 das Verfahren, um Säule-3a-Beiträge steuerlich geltend zu machen; das frühere Tarifkorrektur-Verfahren wurde damals abgeschafft.
Beispielrechnung: Ein 36-jähriger Marketingfachmann aus Basel-Stadt mit B-Bewilligung und einem Jahreseinkommen von CHF 95'000 zahlt den Maximalbetrag von CHF 7'258 in die Säule 3a ein. Über die freiwillige NOV macht er den Abzug geltend, die Steuerersparnis liegt bei rund CHF 2'000. Ohne rechtzeitigen NOV-Antrag könnte er den Beitrag für dieses Steuerjahr nicht mehr abziehen. Der Wert ist eine Modellrechnung für 2026 (ledig, ohne Kirchensteuer und weitere Abzüge); die tatsächliche Höhe richtet sich nach Gemeinde, Zivilstand und Konfession.
Wie viel die NOV am Ende bringt, entscheidet vor allem der Wohnkanton: In Hochsteuerkantonen wie Genf oder Basel-Stadt wirkt derselbe Abzug stärker als in Zug oder Schwyz. Was für Ihr Einkommen und Ihren Kanton herauskommt, rechnet der Steuerrechner durch.
5. Wann lohnt sich eine freiwillige nachträgliche ordentliche Veranlagung?
Den grössten Nutzen bringt der Antrag in diesen Fällen:
- Hohe 3a-Einzahlungen: Wer den Maximalbetrag oder grosse Beiträge einzahlt, sichert sich den Abzug der einbezahlten Beiträge, der sonst verfällt.
- Kanton mit spürbarer Steuerbelastung: Je höher der Steuersatz, desto grösser die Ersparnis aus demselben Abzug.
- Weitere Abzüge vorhanden: Drittbetreuungskosten für Kinder, Berufsauslagen, Weiterbildung oder Einkäufe in die Pensionskasse senken die Steuerlast zusätzlich.
Die abgezogene Quellensteuer wird dabei zinslos angerechnet; bei tieferer definitiver Steuer erhalten Sie die Differenz zurück.
Ebenso klar ist, was der Antrag mit sich bringt:
- Bindende Entscheidung: Ansässige Personen bleiben bis zum Ende der Quellensteuerpflicht in der ordentlichen Veranlagung, auch in Jahren ohne grosse Abzüge; ein Antrag ist nicht rückziehbar. Grenzgänger und andere Quasi-Ansässige beantragen die NOV dagegen jedes Jahr neu.
- Steuer kann höher ausfallen: Weil zusätzlich das Vermögen steuerbar wird und die gesamte Situation ordentlich veranlagt wird, kann die definitive Steuer die frühere Quellensteuer übersteigen.
- Jährliche Steuererklärung: Sie legen Einkommen und Vermögen jedes Jahr vollständig offen.
Ob eine freiwillige NOV im eigenen Fall passt, zeigt erst die vollständige Steuerrechnung. Weil die Entscheidung bindet, klären Sie die Steuerwirkung am besten vor dem Antrag.
Vor dem NOV-Antrag Steuerwirkung prüfen
Bei mehreren Variablen wie Einkommen, Wohnkanton, Lock-in-Effekt und Säule-3a-Strategie hilft eine Standortbestimmung mit Fachperson, die richtige Entscheidung zu treffen.




