Anordnungsmodell für Psychotherapie: Krankenkasse zahlt Kosten
Die Grundversicherung zahlt Psychotherapien auf ärztliche Anordnung. Das Anordnungsmodell gilt seit Juli 2022 und ersetzt das frühere Delegationsmodell. Compando erläutert die Neuregelung und was sich für Patientinnen und Patienten ändert.
1. Wer zahlt die Psychotherapie?
Seit Juli 2022 kann der Hausarzt bzw. die Hausärztin eine Psychotherapie bei einer Psychologin oder einem Psychologen mit psychotherapeutischer Weiterbildung und kantonaler Berufsausübungsbewilligung anordnen. Eine vorherige Überweisung an eine Psychiaterin oder einen Psychiater entfällt damit.
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt zunächst 15 Sitzungen. Franchise und Selbstbehalt werden abgezogen. Mit erneuter ärztlicher Anordnung sind weitere 15 Sitzungen möglich.
Ab der 31. Sitzung verlangt die Krankenkasse eine Kostengutsprache. Eine psychiatrische Fachperson beurteilt den Therapiebedarf und kann der Krankenkasse eine Empfehlung zur Fortführung übermitteln. Die Versicherung entscheidet, in welchem Umfang weitere Sitzungen gedeckt werden.
Ist delegierte Psychotherapie weiterhin möglich?
Nein. Das Delegationsmodell wurde mit der Reform 2022 abgeschafft. Es gilt ausschliesslich das neue Anordnungsmodell.
Bis Mitte 2022 zahlte die Grundversicherung psychologische Psychotherapien nur dann, wenn die Therapeutin oder der Therapeut im Anstellungsverhältnis bei einem berechtigten Arzt bzw. einer berechtigten Ärztin tätig war.
Wer zahlt meine ärztliche Psychotherapie?
Die Grundversicherung deckt ärztliche Psychotherapien unverändert. Der Unterschied zur psychologischen Psychotherapie liegt darin, dass die Behandlung von einer Psychiaterin oder einem Psychiater durchgeführt wird. Die Krankenkasse übernimmt bis zu 40 Sitzungen pro Jahr. Weitere Sitzungen sind auf ärztliche Beantragung möglich.
Was zahlt die Zusatzversicherung?
Mit der Neuregelung sind psychotherapeutische Leistungen bei ärztlicher Anordnung durch die Grundversicherung gedeckt. Verfügt die Therapeutin oder der Therapeut nicht über die Anerkennung für die Grundversicherung, übernimmt eine Zusatzversicherung je nach Vertrag einen Teil der Therapiekosten.
Voraussetzung: Die Zusatzversicherung erkennt die Therapeutin oder den Therapeuten an. Eine ärztliche Anordnung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
2. Was bedeutet das neue Anordnungsmodell für mich?
Für Patientinnen und Patienten bringt das Anordnungsmodell vier zentrale Vorteile:
- Die Grundversicherung deckt ärztlich angeordnete Psychotherapie
- Erleichterter Zugang zu ambulanten Therapien
- Grössere Auswahl bei der Therapeutensuche
- Kürzere Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz
Vor der Neuregelung war der Zugang zu Psychotherapie für viele Personen in der Schweiz eingeschränkt. Die Anzahl delegierter Psychotherapie-Plätze war begrenzt, und nicht jede betroffene Person fand einen Platz über die Grundversicherung. Auch die Auswahl der verfügbaren Therapeuten blieb klein.
Hinzu kommt: Nicht jede Person kann sich eine Zusatzversicherung leisten oder die Sitzungskosten selbst tragen. Sitzungslimits und Therapie-Bedarf bei Zusatzversicherungen unterscheiden sich zwischen den Schweizer Anbietern stark.
Ausbildung psychologischer Psychotherapeuten
Psychologische Psychotherapeuten verfügen über ein Diplom- oder Masterstudium in Psychologie, eine vier- bis sechsjährige Weiterbildung in Psychotherapie, mindestens drei Jahre Praxiserfahrung und eine kantonale Berufsausübungsbewilligung. Die gesamte Ausbildungszeit zusammen mit dem Psychologiestudium beträgt meist 10 bis 12 Jahre.
3. Welche Anforderungen müssen Therapiepersonen erfüllen?
Für die Abrechnung über die Grundversicherung müssen Psychotherapie-Fachpersonen vier Anforderungen erfüllen:
- Kantonale Bewilligung zur Berufsausübung in Psychotherapie
- Eidgenössischer oder gleichwertiger ausländischer Weiterbildungstitel in Psychotherapie
- Mindestens drei Jahre klinische psychotherapeutische Erfahrung
- Selbstständige Praxisführung auf eigene Rechnung
Gut zu wissen: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die bisher delegiert gearbeitet haben, erfüllen heute dieselben Anforderungen wie ihre nicht delegiert tätigen Kolleginnen und Kollegen.
4. Welche Leistungen übernimmt meine Krankenkasse?
Die Grundversicherung übernimmt sämtliche Leistungen der ärztlich angeordneten Psychotherapie:
- Erstgespräche und Abklärungen
- Diagnosen und Behandlungsplanung
- Koordinationsleistungen zwischen Hausarzt bzw. Hausärztin und Therapeut bzw. Therapeutin
Eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin deckt zusätzliche Methoden wie Achtsamkeit oder Entspannungstechniken ab.
Weil die Psychotherapie angeordnet wird, beginnt der Weg in die Therapie mit einem Termin beim Hausarzt bzw. bei der Hausärztin. Beim Krankenkassenvergleich sehen Sie Modelle und Prämien aller Schweizer Anbieter auf einen Blick.
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