Alternativmedizin und Komplementärmedizin: Was zahlt die Krankenkasse?
Die Alternativ- und Komplementärmedizin gehört nicht zur Schulmedizin. Compando zeigt die Unterschiede zur klassischen Medizin und fasst zusammen, in welchen Fällen die Krankenkasse alternativmedizinische Behandlungen bezahlt und wann eine Zusatzversicherung sinnvoll ist.
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1. Was ist Alternativ- und Komplementärmedizin?
Alternativ- und Komplementärmedizin umfasst medizinische Methoden ausserhalb der konventionellen Schulmedizin. Fünf anerkannte Methoden zahlt die Grundversicherung, alle anderen decken die Zusatzversicherungen der Krankenkassen.
Alle Methoden im Überblick
Verbreitete Methoden in der Schweiz
- Akupunktur (Laser, Elektro, Ohr)
- Anthroposophische Medizin
- Ayurveda (Massage, Ernährung, Heilmittel)
- Bachblütentherapie
- Bioresonanztherapie
- Craniosacral-Therapie
- Homöopathie
- Kinesiologie
- Medizinische Massagen
- Osteopathie
- Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- Yoga und Pilates
Die fünf wichtigsten Methoden im Detail
Für die häufigsten Methoden in der Schweiz gibt es eigene Detailseiten mit Kostenangaben, Voraussetzungen für die Anerkennung und Tipps zur Zusatzversicherung:
- Akupunktur und TCM: Nadeltherapie, Indikationen und FMH-Anerkennung
- Klassische Homöopathie: Globuli, Erstanamnese und Naturheilpraktiker
- Osteopathie: Manuelle Behandlung und GDK-anerkannte Therapeuten
- Craniosacral-Therapie: Sanfte Berührungstherapie und Anwendungsgebiete
- Medizinische Massagen: Ärztliche Verordnung und Abgrenzung zur Physiotherapie
2. Wo unterscheiden sich Schulmedizin und Alternativmedizin?
Behandlungsansatz
Die Schulmedizin behandelt Symptome und messbare Veränderungen am Körper. Die Komplementärmedizin verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und bringt Körper, Geist und Umwelt in Balance.
Wirkung
In der Schulmedizin wirken externe Einflüsse wie Medikamente oder Operationen. In der Komplementärmedizin steht die Selbstheilung des Körpers im Vordergrund.
Wissenschaft
Die Schulmedizin stützt sich auf naturwissenschaftlich messbare Methoden. Die Komplementärmedizin beruht auf Erfahrungsheilkunde und ganzheitlicher Medizin.
Schul- und Komplementärmedizin: kombinieren?
Beide Ansätze ergänzen sich häufig in der Praxis. Bei chronischen Beschwerden ist die Kombination beider Verfahren verbreitet, meist in Absprache mit Ärztin oder Arzt.
3. Welche Alternativmedizin zahlt die Grundversicherung?
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt fünf alternativmedizinische Methoden, sofern eine Ärztin oder ein Arzt mit Zusatzausbildung die Behandlung durchführt. Gesetzliche Grundlage ist Art. 25a KVG.
OKP-anerkannte Methoden:
- Akupunktur (Traditionelle Chinesische Medizin)
- Anthroposophische Medizin
- Arzneimitteltherapie der TCM
- Homöopathie
- Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)
Franchise und Selbstbehalt fallen an. Die Abrechnung erfolgt nach TARMED. Eine Akupunktur-Sitzung beim Arzt zu CHF 150 ergibt bei erreichter Franchise CHF 15 Selbstbehalt (10 %). Die Grundversicherung übernimmt CHF 135.
Anerkannte FMH-Fähigkeitsausweise
Nur Ärztinnen und Ärzte mit folgenden FMH-Fähigkeitsausweisen dürfen zulasten der Grundversicherung abrechnen:
- Akupunktur-TCM (ASA)
- Anthroposophische Medizin (VAOAS)
- Homöopathie (SVHA)
- Phytotherapie (SMGP)
Beim Naturheilpraktiker übernimmt die Grundversicherung auch diese fünf Methoden nicht. Dafür ist eine Zusatzversicherung nötig.
Komplementärmedizin-Zusatzversicherungen vergleichen
Welche Methoden gedeckt sind und wie hoch Stundensatz und Jahreslimit ausfallen, unterscheidet sich zwischen den Anbietern. Ein Vergleich zeigt die passende Police für Ihre Therapien.
4. Welche Zusatzversicherung deckt Alternativmedizin?
Eine ambulante Zusatzversicherung mit Komplementärmedizin-Deckung zahlt Behandlungen bei zugelassenen Therapeuten. Bei den meisten ambulanten Tarifen können Sie sofort mit den Behandlungen starten, ohne Karenzfristen. Welche Methoden gedeckt sind, hängt vom Anbieter und gewählten Paket ab.
EMR/ASCA-Anerkennung
Zusatzversicherungen erstatten Behandlungen nur, wenn die Therapeutin oder der Therapeut über ein anerkanntes Qualitätslabel verfügt. Zwei Register sind in der Schweiz massgebend:
- EMR (Erfahrungsmedizinisches Register): vergibt Qualitätslabel an Therapeuten mit bestimmten Diplomen
- ASCA (Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin): anerkennt komplementärmedizinische Diplome
Welches Label akzeptiert wird, entscheidet die Krankenkasse selbst. Die Anerkennung können Sie vor Behandlungsbeginn auf emr.ch und asca.ch prüfen.
Typische Kosten pro Methode
Die Stundensätze unterscheiden sich nach Methode und Region:
- Osteopathie: CHF 120 bis 180 pro Sitzung
- Akupunktur: CHF 100 bis 150 pro Sitzung
- Medizinische Massage: CHF 80 bis 120 pro Sitzung
- Homöopathie: CHF 150 bis 200 pro Sitzung
- Craniosacral-Therapie: CHF 120 bis 160 pro Sitzung
Bei regelmässiger Nutzung kommen schnell hohe Jahreskosten zusammen. Wer beispielsweise zwölf medizinische Massagen pro Jahr braucht, zahlt zwischen CHF 960 und CHF 1'440.
Eine Zusatzversicherung mit Komplementärmedizin-Deckung übernimmt meist 70 bis 90 Prozent der Kosten mit einem Kostendach von CHF 1'000 bis 3'000 pro Jahr. Damit reduzieren sich Ihre Eigenkosten im Beispiel auf CHF 96 bis CHF 432.
Zusätzliche Pakete für Bewegung und Psyche
Manche Anbieter erweitern die Komplementärmedizin um Präventiv- und Bewegungsleistungen. Häufig gehören Yoga und Pilates oder ein Fitness-Abo zum Paket. Die ambulante Psychotherapie zählt nicht zur Komplementärmedizin und läuft über eine separate Police.
5. Worauf sollte ich vor dem Abschluss achten?
Methoden-Liste pro Tarif abgleichen. Nicht jeder Komplementärmedizin-Tarif deckt jede Methode. Manche Anbieter konzentrieren sich auf TCM, Homöopathie und Phytotherapie, andere schliessen auch Bioresonanz, Kinesiologie und Bachblütentherapie ein. Gleichen Sie vor Vertragsabschluss Ihre persönliche Liste mit den Methoden des Tarifs ab.
Register-Akzeptanz prüfen. EMR und ASCA sind die zwei wichtigsten Qualitätslabel, daneben anerkennen einige Anbieter auch Qualitop für Massage- und Bewegungs-Therapeuten. Welche Labels gelten, entscheidet jede Krankenkasse selbst. Klären Sie die Register-Akzeptanz pro Tarif vorab mit dem Anbieter.
Gemeinsames Jahreslimit gegen Einzel-Limits rechnen. Manche Tarife haben ein gemeinsames Jahreslimit für alle Methoden, andere splitten in Einzel-Budgets pro Therapie. Bei mehreren parallel genutzten Methoden fahren Sie mit dem gemeinsamen Limit meist günstiger. Im Krankenkassenvergleich sehen Sie Abdeckung der Methoden und Prämien aller Anbieter nebeneinander. Für Familien, Erwachsene und Senioren passen unterschiedliche Zusatzversicherungen.
Gesundheitsfragen wahrheitsgemäss beantworten. Bei Antragstellung erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Vollständige Angaben über bestehende Beschwerden sind gemäss Art. 6 VVG Pflicht. So vermeiden Sie spätere Leistungskürzungen im Schadenfall.
Passen Sie die Zusatzversicherung Ihren Bedürfnissen an
Regelmässige Nutzer haben andere Anforderungen als Gelegenheits-Patienten. Weil sich Prämien und Deckungslimiten zwischen den Anbietern unterscheiden, lohnt sich ein Vergleich nach Leistungspaket und Alter.
6. Was zahlt die Krankenkasse für komplementärmedizinische Medikamente?
Die Grundversicherung übernimmt komplementärmedizinische Arzneimittel nur, wenn sie auf der Spezialitätenliste stehen. Franchise und Selbstbehalt fallen an. Auf der Spezialitätenliste des BAG sind Phytotherapie-Medikamente, anthroposophische Arzneimittel und homöopathische Präparate vertreten.
Manche Anbieter übernehmen produktabhängig auch Medikamente ausserhalb der Spezialitätenliste, etwa TCM-Kräutertherapien oder spezielle homöopathische Präparate. Welche Mittel gedeckt sind und wie hoch die Vergütung ausfällt, unterscheidet sich zwischen den Zusatzversicherungen der Schweizer Anbieter. Klären Sie das vor dem Kauf direkt mit Ihrer Krankenkasse oder im Tarifvergleich.
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