Homöopathie und Globuli: Was zahlt die Krankenkasse in der Schweiz?

Klassische Homöopathie wird in der Schweiz nur teilweise von der Krankenkasse bezahlt. Compando erklärt die Kostenübernahme für Erstanamnese, Globuli und Folgetermine und zeigt, wann sich eine Homöopathie-Zusatzversicherung für Familien lohnt.

Aktualisiert am 03.08.2026
Stillleben homöopathischer Medizin mit pflanzlichen Heilmitteln

1. Was ist klassische Homöopathie und wie funktioniert die Behandlung?

Die klassische Homöopathie ist eine Arzneimitteltherapie, die Anfang des 19. Jahrhunderts vom deutschen Arzt Samuel Hahnemann entwickelt wurde. Sie basiert auf dem Grundsatz «Ähnliches wird durch Ähnliches geheilt» und unterstützt die Selbstregulation des Körpers. Die Wahl des Arzneimittels richtet sich nach den individuellen Krankheitszeichen und Persönlichkeitsmerkmalen. Homöopathie gehört zu den Methoden der Alternativ- und Komplementärmedizin in der Schweiz.

Häufige Einsatzgebiete der Homöopathie

  • Erkältungen und grippale Infekte
  • Allergien und Heuschnupfen
  • Migräne und Kopfschmerzen
  • Schlafstörungen und Stress
  • Rücken- und Gelenkschmerzen
  • Hautbeschwerden und Ekzeme

2. Zahlt die Grundversicherung Globuli und homöopathische Beratung?

Die Grundversicherung übernimmt Homöopathie, sofern eine Ärztin oder ein Arzt mit FMH-anerkannter Weiterbildung die Behandlung durchführt. Anerkannt ist der Fähigkeitsausweis der Schweizerischen Vereinigung Homöopathischer Ärztinnen und Ärzte (SVHA). Gesetzliche Grundlage ist Art. 25a KVG.

Abgerechnet wird nach TARMED wie eine ärztliche Therapie. Franchise und Selbstbehalt fallen an. Eine Erstanamnese beim Arzt zu CHF 250 ergibt bei erreichter Franchise CHF 25 Selbstbehalt (10 %). Die Grundversicherung übernimmt CHF 225.

Wichtig: Beim Naturheilpraktiker oder Homöopathen ohne ärztliche Zulassung zahlt die Grundversicherung Homöopathie nicht. Dafür ist eine Zusatzversicherung notwendig.

3. Welche Zusatzversicherung deckt Homöopathie beim Naturheilpraktiker?

Klassische Homöopathie beim Naturheilpraktiker ist über eine Zusatzversicherung mit Komplementärmedizin-Deckung gedeckt. Krankenkassen übernehmen meist zwischen 70 und 90 Prozent der Kosten. Gedeckt ist sowohl die Erstanamnese (60 bis 120 Minuten zur Konstitutionsaufnahme) als auch die regelmässigen Folgetermine alle 4 bis 8 Wochen. Voraussetzung ist ein gültiger Eintrag der Homöopathin oder des Homöopathen im EMR- oder ASCA-Register. Den aktuellen Status können Sie auf emr.ch und asca.ch prüfen.

Die Kostenübernahme für klassische Homöopathie unterscheidet sich zwischen den Anbietern. Manche Tarife begrenzen die Jahres-Erstattung auf wenige Hundert bis Tausend Franken, andere übernehmen einen festen Stundensatz pro Sitzung ohne Obergrenze. Auch nicht-verschreibungspflichtige Globuli aus der Apotheke werden je nach Tarif teilweise im Rahmen einer Pauschale für die Selbstmedikation erstattet. In den meisten Tarifen sind homöopathische Behandlungen ohne Karenzfristen sofort gedeckt. Klären Sie die Bedingungen vor Abschluss.

Homöopathie-Tarife für Beratung und Globuli prüfen

Wie viel die Krankenkasse für Erstanamnese, Folgetermine und Globuli übernimmt, unterscheidet sich zwischen den Anbietern. Tipp: Beim Vergleich von Compando sehen Sie Prämien, Kostenübernahme pro Sitzung und Jahreslimit auf einen Blick.

4. Was kosten Erstanamnese, Folgetermine und Globuli?

Eine homöopathische Behandlung beginnt mit einer ausführlichen Erstanamnese von 60 bis 120 Minuten, in der Symptome und Konstitution erfasst werden. Es folgen Folgetermine alle 4 bis 8 Wochen mit Verlaufskontrolle und Anpassung der Mittel. Die Kosten unterscheiden sich nach Therapeut und Behandlungsdauer:

  • Erstanamnese: CHF 120 bis 300 (60 bis 120 Minuten)
  • Folgetermin: CHF 80 bis 180 (30 bis 60 Minuten)
  • Globuli und Mittel: CHF 10 bis 30 pro Mittel (rezeptfrei in der Apotheke)
  • Jahreskosten: CHF 500 bis 2'000 bei regelmässiger Behandlung

Rechenbeispiel: Eine 42-jährige Sachbearbeiterin aus dem Kanton Zürich plant bei chronischen Beschwerden pro Jahr eine Erstanamnese (CHF 250) und sechs Folgetermine zu CHF 100 beim klassischen Homöopathen. Hinzu kommen Globuli aus der Apotheke für rund CHF 60. Das ergibt Gesamtkosten von CHF 910. Über eine Komplementärmedizin-Police übernimmt die Krankenkasse 80 Prozent der Beratungskosten (CHF 680). Globuli werden je nach Tarif zusätzlich im Rahmen einer Pauschale für die Selbstmedikation erstattet. Der Eigenanteil sinkt auf rund CHF 230 pro Jahr.

Familien mit einem ganzheitlichen Ansatz kombinieren die homöopathische Konstitutionsbehandlung häufig mit Akupunktur bei Schmerzen, Osteopathie für Säuglinge oder medizinischen Massagen bei Verspannungen. Alle vier Methoden laufen meist über dieselbe Zusatzversicherung und teilen sich das gemeinsame Jahreslimit.

5. Wann lohnt sich eine Zusatzversicherung für klassische Homöopathie?

Familien mit Kindern, die auf Erkältungen, Allergien oder Hautbeschwerden mit homöopathischer Selbstmedikation reagieren, sparen mit einer Police mit Globuli-Pauschale mehrere Hundert Franken pro Jahr. Auch Erwachsene mit chronischen Leiden planen mehrere Folgetermine zur Konstitutionsbehandlung pro Jahr beim Naturheilpraktiker oder homöopathischen Arzt und fahren mit einer Komplementärmedizin-Deckung deutlich günstiger als ohne.

Vor dem Abschluss prüfen:

Homöopath-Register vor der Erstanamnese prüfen. Beim Naturheilpraktiker oder klassischen Homöopathen ohne ärztliche Zulassung übernimmt die Zusatzversicherung nur bei aktivem EMR- oder ASCA-Eintrag. Beim Arzt mit SVHA-Fähigkeitsausweis greift dagegen die Grundversicherung. Eine separate Police ist dann meist überflüssig.

Kostenübernahme für Globuli und Mittel klären. Manche Tarife zahlen nur die Beratung (Erstanamnese und Folgetermine), andere übernehmen auch nicht-verschreibungspflichtige Globuli aus der Apotheke im Rahmen einer jährlichen Pauschale für die Selbstmedikation. Für Familien mit häufiger Nutzung lohnt sich ein Tarif mit Mittel-Übernahme.

Familien-Tarif statt Einzelpolice rechnen. Wer mehrere Familienmitglieder versichern möchte, sollte Familien-Tarife mit gemeinsamem Jahreslimit gegen Einzelpolicen kalkulieren. Was gedeckt ist und wie viel die Versicherung pro Person zahlt, unterscheidet sich im Krankenkassenvergleich erheblich.

Wahrheitsgemässe Angaben bei der Antragstellung. Vor Vertragsabschluss verlangen Krankenkassen eine Gesundheitsprüfung. Korrekte Angaben über bestehende Beschwerden sind gemäss Art. 6 VVG Pflicht. So vermeiden Sie spätere Leistungskürzungen im Schadenfall.

Passen Sie die Homöopathie-Zusatzversicherung Ihren Bedürfnissen an

Familien mit Selbstmedikation haben andere Anforderungen als Patienten mit Konstitutionsbehandlung beim Arzt. Weil sich Prämien und Kostenübernahme unterscheiden, lohnt sich ein Vergleich nach Anzahl Sitzungen und Mittel-Bedarf.

Dieser Artikel wurde erstmals veröffentlicht am 16.02.2026

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