Krankenkassen und Fitness-Abos: Welche Krankenkasse zahlt das Fitnessstudio?
Viele Zusatzversicherungen fördern die Gesundheit mit Beteiligungen am Fitness-Abo von bis zu CHF 1'300 im Jahr. Welche Krankenkasse zahlt wie viel? Compando klärt auf.
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
1. Beteiligt sich meine Zusatzversicherung an Fitness-Kosten?
In der Schweiz übernimmt die obligatorische Grundversicherung keine Kosten für Ihr Fitness-Abo. Wer einen Anteil der Kosten erhalten möchte, braucht eine ambulante Zusatzversicherung mit Präventions- oder Gesundheitsförderungs-Tarif.
Je nach Zusatzversicherung übernehmen Krankenkassen nicht nur Fitness-Abos, sondern auch Yoga- und Pilates-Kurse, Rückenschulungen, Bewegungsprogramme oder Schwangerschaftsgymnastik. Manche Anbieter belohnen Ihre Aktivität zusätzlich mit Prämienrabatten oder Bonus-Punkten.
Vergleichen lohnt sich
Prämien und Kostenbeteiligungen unterscheiden sich stark zwischen den Anbietern. Ein Vergleich der Zusatzversicherungen zeigt, welcher Tarif zu Ihrem Studio und Ihrem Trainingsvolumen passt.
2. Welche Krankenkasse zahlt welchen Fitnessstudio-Anteil?
Wie hoch der erstattete Anteil ausfällt, hängt vom gewählten Tarif ab. Die 14 grössten Schweizer Krankenkassen erstatten zwischen CHF 200 und CHF 1'300 pro Jahr ans Fitness-Abo.
Maximale jährliche Kostenbeteiligungen pro Kalenderjahr bei bestehender Zusatzversicherung (Auswahl, nicht abschliessend):
Krankenkasse | Maximale Kostenbeteiligung* |
|---|---|
bis CHF 1'300 | |
bis CHF 1'000 | |
bis CHF 800 | |
bis CHF 800 | |
bis CHF 800 | |
bis CHF 800 | |
bis CHF 600 | |
bis CHF 500 | |
bis CHF 400 | |
bis CHF 400 | |
bis CHF 360 | |
bis CHF 300 | |
bis CHF 300 | |
bis CHF 300 |
Stand: Juni 2026. *Die maximale Kostenbeteiligung kann sich innerhalb derselben Krankenkasse nach Tarifstufe unterscheiden. Verbindlich sind die aktuellen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Produkts.
3. Welche Fitnessstudios werden von Krankenkassen anerkannt?
Krankenkassen übernehmen nicht jedes Fitness-Abo. Voraussetzung ist eine gültige Qualitätszertifizierung des Studios. In der Schweiz verlangen die meisten Versicherer mindestens eines der drei verbreiteten Labels: Qualitop, QualiCert oder Fitness-Guide.
Den Zertifizierungsstatus Ihres Wunschstudios klären Sie direkt mit dem Studio oder Ihrer Krankenkasse. Innerhalb derselben Studio-Kette kann die Anerkennung von Filiale zu Filiale unterschiedlich sein.
4. Muss ich einen Trainingsnachweis erbringen?
Damit die Krankenkasse die Kostenbeteiligung auszahlt, müssen Sie Ihre Mitgliedschaft im Fitnessstudio belegen. Eingereicht werden abhängig vom Anbieter die Abobestätigung des Studios, die Quittung über die einbezahlten Abo-Kosten sowie häufig die Vertragskopie. Einzelne Versicherer fordern zusätzlich einen Besuchsnachweis, meist 24 bis 30 dokumentierte Trainings pro Jahr.
Gut zu wissen: Belege rechtzeitig einreichen
Verpassen Sie die Einreichefrist Ihres Anbieters, meist Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres, verfällt der Erstattungsanspruch meist vollständig. Reichen Sie die Belege deshalb direkt nach Abo-Abschluss oder Bezahlung ein und behalten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen.
5. Lohnt sich eine Zusatzversicherung nur fürs Fitness-Abo?
Der Abschluss einer Zusatzversicherung ausschliesslich für die Fitness-Erstattung lohnt sich selten. Viele Tarife decken weitere ambulante Leistungen ab. Dazu gehören alternative Heilmethoden wie Akupunktur oder Homöopathie, ergänzende Therapien wie medizinische Massagen sowie Bewegungskurse wie Yoga und Pilates. In Verbindung mit diesen Leistungen kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein.
Beim Neuabschluss verlangen Krankenkassen eine Gesundheitsprüfung. Eine bestehende Police sollten Sie deshalb erst kündigen, sobald der neue Anbieter Sie aufgenommen hat. Für Fitness-Leistungen gelten meist keine Karenzfristen, sodass das Abo ab Versicherungsbeginn gedeckt ist.
Prämien und Kostenbeteiligungen vergleichen
Im Compando-Vergleich sehen Sie Prämien und Kostenbeteiligungen der grössten Schweizer Krankenkassen. So wählen Sie den Tarif, der zu Ihrem Budget passt.
6. Krankenkasse und Fitness-Abos: Häufige Fragen
Das könnte Sie auch interessieren

Zahlt die Krankenkasse Yoga, Pilates und Sauna?
16.02.2026

Medizinische Massagen: Welche Zusatzversicherung zahlt Lymphdrainage, Sportmassage und Klassische Massage?
16.02.2026

Alternativmedizin und Komplementärmedizin: Was zahlt die Krankenkasse?
16.02.2026

Welche Zusatzversicherungen lohnen sich in der Schweiz?
14.02.2026