Zusatzversicherung kündigen und wechseln: Anleitung und Fristen
Wann kann ich die Zusatzversicherung kündigen und worauf muss ich beim Wechsel achten? Compando erklärt Fristen, Sondersituationen und den richtigen Ablauf.
1. Was Sie zur Kündigung der Zusatzversicherung wissen müssen
Im Gegensatz zur obligatorischen Grundversicherung sind Zusatzversicherungen freiwillige Privatverträge nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es besteht keine Aufnahmepflicht: Die Krankenkasse darf einen Antrag mit Vorbehalt annehmen oder die Aufnahme ablehnen.
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Krankenkassen drei Monate auf Ende Kalenderjahr. Das Fristende fällt damit auf den 30. September. Verträge mit Mindestlaufzeit über drei Jahren sind spätestens nach dem dritten Vertragsjahr kündbar (Art. 35a VVG).
Wichtig: Senden Sie die Kündigung per eingeschriebenem Brief und mindestens eine Woche vor Fristende. Massgebend ist das Eingangsdatum bei der Krankenkasse, nicht der Poststempel. Eine Kündigungsvorlage mit allen Pflichtangaben erleichtert den Prozess.
Vor der Kündigung der bestehenden Zusatzversicherung lohnt sich der Vergleich mehrerer Anbieter. Die Krankenkassen unterscheiden sich bei Aufnahmebedingungen, Karenzfristen und Leistungen erheblich. So treffen Sie die Wahl auf Basis aller Optionen.
Erst neue Police, dann alte kündigen
Bei der Zusatzversicherung muss die neue Krankenkasse Sie nicht annehmen. Schliessen Sie deshalb die neue Police vor der Kündigung der bestehenden ab. So vermeiden Sie eine Deckungslücke.
2. Zusatzversicherung wechseln: Fristen der Krankenkassen
Bei den meisten Krankenkassen beträgt die Standard-Kündigungsfrist drei Monate auf Ende Kalenderjahr. Die Mindestvertragsdauer variiert zwischen einem und drei Jahren, abhängig von Anbieter und Tarif.
Wichtig: Mehrjahresverträge sind teilweise mit Prämienrabatt verbunden, schränken die Flexibilität jedoch erheblich ein. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit über drei Jahren gilt das gesetzliche Kündigungsrecht zum Ende des dritten Vertragsjahres mit dreimonatiger Frist (Art. 35a VVG). Diese Frist gilt unabhängig von abweichenden Vertragsbedingungen.
3. Wann kann ich die Zusatzversicherung kündigen?
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es vier Sondersituationen, in denen Sie die Zusatzversicherung ausserordentlich kündigen können. Die Übersicht zeigt die relevanten Fälle:
4. Zusatzversicherung wechseln: Tipps zum richtigen Vorgehen
Bei der Zusatzversicherung gilt keine Aufnahmepflicht. Die neue Krankenkasse darf einen Antrag ablehnen. Kündigen Sie deshalb nie die bestehende Police, bevor die neue Aufnahme schriftlich bestätigt ist. Diese Reihenfolge schützt vor einer Deckungslücke:
- Bestehende Police prüfen: Welche Leistungen sind aktuell gedeckt? Sind im Vertrag Vorbehalte vermerkt? Diese Bestandsaufnahme zeigt, welche Deckung die neue Police mindestens bieten muss.
- Marktüberblick einholen: Vergleichen Sie mehrere Zusatzversicherungen und holen Sie Offerten ein.
- Antrag stellen: Beim Abschluss einer Zusatzversicherung Antrag und Gesundheitsfragebogen wahrheitsgetreu ausfüllen.
- Aufnahmebestätigung abwarten: Police auf Vorbehalte und Karenzfristen prüfen.
- Alte Versicherung kündigen: Erst nach definitiver Bestätigung der neuen Police, per eingeschriebenem Brief.
Zusatzversicherung nach Ihren Bedürfnissen wählen
Mindestlaufzeiten, Karenzfristen und Leistungen unterscheiden sich zwischen den Anbietern. Vergleichen Sie die Zusatzversicherungen vor der Kündigung der bestehenden Police. So treffen Sie die Wahl auf Basis aller Optionen.
Weitere Hinweise und häufige Fehler
- Mehrjahresverträge erschweren den Wechsel: Achten Sie auf die Vertragslaufzeit. Mehrjahresverträge bieten zwar manchmal Rabatt, blockieren aber bis zu drei Jahre die Flexibilität.
- Vorbehalt bei gesundheitlichen Risiken möglich: Die Krankenkasse darf bei der Aufnahme einen Vorbehalt anbringen. Für die im Vorbehalt aufgeführten Krankheiten besteht dann kein Leistungsanspruch.
- Falschangaben führen zur rückwirkenden Kündigung: Beantworten Sie alle Fragen im Versicherungsantrag korrekt und vollständig (Art. 6 VVG). Bei fehlenden oder falschen Angaben darf die Krankenkasse den Vertrag rückwirkend kündigen und bereits erbrachte Leistungen zurückfordern.
- Frühere Ablehnung deklarieren: Eine frühere Ablehnung bei einer anderen Krankenkasse müssen Sie im neuen Antrag angeben.



