Augenlasern in der Schweiz: Kosten und Krankenkassen-Leistung

Augenlasern ist in der Grundversicherung nur in Ausnahmefällen gedeckt. Compando zeigt Methoden, Voraussetzungen und wann eine Zusatzversicherung für Augenlasern sinnvoll ist.

Aktualisiert am 03.08.2026
Augenspezialistin und ihre Patientin während einer Laserbehandlung

1. Was ist Augenlasern und zahlt die Krankenkasse?

Augenlasern (refraktive Chirurgie) ist die operative Korrektur von Fehlsichtigkeiten wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung. Der Laser verändert die Hornhaut so, dass das Licht wieder korrekt auf die Netzhaut trifft. Nach dem Eingriff lassen sich Brille und Kontaktlinsen in den meisten Fällen ablegen.

Augenlasern ist in der Grundversicherung nicht standardmässig gedeckt. Eingriffe zur reinen Sehkorrektur gelten nicht als medizinisch notwendig. Ausnahmen regelt Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).

Wann zahlt die Grundversicherung

  • Anisometropie über 3 Dioptrien: wenn Kontaktlinsen medizinisch nicht möglich sind, mit vorgängiger Kostengutsprache
  • Grauer Star (Katarakt): Standard-Monofokallinse gedeckt, Premium-Linsen über die Zusatzversicherung
  • Schwere Augenerkrankungen: wenn eine Brille keine ausreichende Korrektur ermöglicht

Für die reine Sehkorrektur ohne Brille braucht es eine ambulante Zusatzversicherung. Sie übernimmt je nach Tarif einen festen oder prozentualen Beitrag an den Laser-Eingriff.

2. Welche Methoden gibt es beim Augenlasern?

Vier Methoden sind in der Schweiz verbreitet. Welche geeignet ist, klärt eine augenärztliche Voruntersuchung beim Facharzt für Ophthalmologie FMH.

  • LASIK: Die Hornhautlamelle wird angehoben und der Laser formt die Hornhaut neu. Geeignet für Kurz- und Weitsichtigkeit bis ca. ±8 Dioptrien.
  • Femto-LASIK: LASIK mit Femtosekunden-Laser, präziser als die klassische Methode. Heute die häufigste Variante in der Schweiz.
  • PRK / LASEK: Oberflächenbehandlung ohne Hornhautlamelle. Geeignet bei dünner Hornhaut oder bei sportlich aktiven Personen.
  • SMILE: Minimalinvasives, neueres Verfahren ohne Flap. Vor allem bei Kurzsichtigkeit eingesetzt.

Beurteilt werden Hornhautdicke, Dioptrienverlauf, Tränenfilm und mögliche Augenerkrankungen. Nicht jede Methode passt zu jeder Fehlsichtigkeit.

Wichtig

Die augenärztliche Voruntersuchung ist Pflicht und entscheidet über die geeignete Methode. Sie kostet je nach Klinik CHF 100 bis 300 und wird in der Regel weder von der Grundversicherung noch von der Zusatzversicherung übernommen. Verlangen Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit Garantie-Leistungen für allfällige Nachkorrekturen.

3. Welche Voraussetzungen und Risiken gibt es beim Augenlasern?

Nicht jeder kommt für Augenlasern in Frage. Die Voruntersuchung beim Augenarzt entscheidet über die medizinische Eignung.

Medizinische Voraussetzungen:

  • Stabile Sehstärke: Mindestens 1 Jahr keine Veränderung der Dioptrien
  • Mindestalter 18 Jahre: Darunter sind die Augen noch in der Entwicklung
  • Ausreichende Hornhautdicke: Zu dünne Hornhaut schliesst LASIK aus, PRK bleibt eine Alternative
  • Keine aktiven Augenerkrankungen: Keine Infektionen, Entzündungen oder Keratokonus
  • Nicht schwanger oder stillend: Hormonelle Veränderungen beeinflussen die Sehstärke vorübergehend

Mögliche Risiken (selten, aber bekannt):

  • Unter- oder Überkorrektur: Die Sehstärke ist nicht vollständig korrigiert, eine Nachkorrektur kann nötig werden
  • Trockene Augen: Häufigste Nebenwirkung, meist vorübergehend
  • Lichthöfe und Blendung: Vor allem nachts, verbessert sich meist nach 3 bis 6 Monaten
  • Flap-Probleme bei LASIK: Selten, aber bei starkem Trauma am Auge möglich

Regelmässige Kontrolltermine und konsequente Augentropfen-Anwendung in den ersten Wochen reduzieren die Risiken. Bei bereits diagnostizierten Augenerkrankungen kann die Krankenkasse einen Vorbehalt setzen oder den Antrag auf eine Zusatzversicherung ablehnen. Eine Gesundheitsprüfung ist bei Antragstellung Pflicht.

4. Was kostet Augenlasern und was zahlt die Zusatzversicherung?

Die Kosten variieren stark nach Methode und Anbieter. Pro Eingriff (beide Augen) liegen die Preise zwischen CHF 2'000 und 5'500.

Richtwerte 2026 (beide Augen):

Methode

Kosten

PRK / LASEK

CHF 2'000–4'000

LASIK / Femto-LASIK

CHF 2'500–4'500

SMILE

CHF 3'500–5'500

Im Preis enthalten sind in der Regel Voruntersuchung, Eingriff, Nachsorgetermine und Kontrolluntersuchungen bis 6 Monate nach dem Eingriff. Extra-Kosten entstehen bei Nachkorrekturen (5 bis 10 Prozent der Fälle) und Augentropfen für die Nachsorge (CHF 50 bis 150).

Eine ambulante Zusatzversicherung für Augenlasern übernimmt:

  • Festen Beitrag: einmaliger Betrag von CHF 300 bis 1'500, unabhängig vom Eingriffspreis
  • Prozentualen Anteil: 50 bis 100 % der Eingriffskosten bis zu einem Maximalbetrag von CHF 2'000 bis 4'500
  • Kombinationspakete: Brillen- und Laser-Beitrag in einem Tarif, häufig kumulierbar über mehrere Jahre
  • Karenzfrist: je nach Anbieter 3 bis 12 Monate, einzelne Tarife leisten auch sofort
  • Bedingungen: manche Anbieter knüpfen den Beitrag an Mindest-Dioptrien, Mindestalter oder eine augenärztliche Verordnung

Welche Zusatzversicherung zum Sehkorrektur-Bedarf passt, hängt von der gewählten Methode und vom Augenbefund ab. Voraussetzung für die Leistung ist der Abschluss vor konkretem Behandlungsbedarf und das Einhalten allfälliger Karenzfristen. Verbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des gewählten Produkts.

Gut zu wissen

Manche Zusatzversicherungen rechnen den jährlichen Brillen-Beitrag beim Laser-Eingriff mit an. So lassen sich über mehrere Jahre angesammelte Beträge zusammen mit dem Laser-Beitrag nutzen und decken einen grösseren Teil der Eingriffskosten ab.

Beitrag der Zusatzversicherung prüfen

Die Beiträge der Zusatzversicherungen für Augenlasern sind je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich. Prüfen Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Tipp: Beim Vergleich von Compando können Sie Laser-Beitrag und Karenzfristen direkt vergleichen.

5. Wann ist eine Zusatzversicherung für Augenlasern sinnvoll?

Wer täglich Brille oder Kontaktlinsen trägt, kann mit Augenlasern die laufenden Sehhilfen-Kosten ablösen. Der Eingriff ist einmalig, Brille und Kontaktlinsen kosten jährlich. Über 10 Jahre summieren sich die Sehhilfen-Kosten oft auf vergleichbare Beträge.

Rechenbeispiel: Eine 32-jährige Person mit −4.5 Dioptrien entscheidet sich für Femto-LASIK (CHF 3'200 für beide Augen). Die ambulante Zusatzversicherung beteiligt sich einmalig mit CHF 1'000. Verbleibende Eigenkosten: CHF 2'200. Im Vergleich kostet eine neue Brille alle 3 Jahre über 10 Jahre rund CHF 1'500 bis 4'000. Bei täglichem Kontaktlinsen-Gebrauch summieren sich die Kosten auf CHF 3'500 bis 6'000 über 10 Jahre.

Eine Zusatzversicherung für Augenlasern ist besonders sinnvoll bei:

  • Täglichem Kontaktlinsen-Gebrauch: Die laufenden Kosten übersteigen oft schon nach wenigen Jahren die Einmalkosten des Eingriffs
  • Sportlicher Aktivität oder häufigem Reisen: Praktische Vorteile im Alltag ohne Brille oder Kontaktlinsen
  • Jungem Alter mit stabiler Sehstärke: Der Eingriff zahlt sich über Jahrzehnte aus

Weniger sinnvoll ist eine Zusatzversicherung für Augenlasern bei:

  • Seltenem Brillengebrauch: Der finanzielle Nutzen ist gering, der Eingriff dient vor allem dem Komfort
  • Alter über 45 Jahre: Altersbedingte Lesesehschwäche (Presbyopie) tritt unabhängig vom Eingriff auf und braucht meist trotzdem eine Lesebrille

Wer die Sehhilfe behalten und nur die laufenden Kosten reduzieren möchte, prüft am besten eine Zusatzversicherung für Brillen. Welche Zusatzversicherung sinnvoll ist, hängt vom persönlichen Bedarf und Sehhilfen-Verhalten ab.

Passen Sie die Zusatzversicherung Ihren Bedürfnissen an

Unterschiedliche Personen haben bei Augenlasern unterschiedliche Bedürfnisse. Sportler, Kontaktlinsen-Träger und häufige Brillen-Wechsler haben verschiedene Prioritäten. Weil sich Prämien und Leistungen unterscheiden, lohnt sich ein Vergleich.

Dieser Artikel wurde erstmals veröffentlicht am 19.02.2026

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