Gesundheitsprüfung bei Zusatzversicherungen: Was Sie angeben müssen

Beim Abschluss einer Zusatzversicherung verlangen Krankenkassen eine Gesundheitsprüfung mit Fragebogen. Compando erklärt die Pflichtangaben und die Folgen falscher Antworten.

Aktualisiert am 03.08.2026
Frau liest ein Dokument, während sie auf dem Sofa sitzt

1. Warum muss ich Gesundheitsfragen bei der Zusatzversicherung beantworten?

Im Gegensatz zur obligatorischen Grundversicherung sind Zusatzversicherungen freiwillig und unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dieses erlaubt der Krankenkasse eine Gesundheitsprüfung sowie die Ablehnung oder Annahme mit Vorbehalt. Beim Antrag füllen Sie deshalb einen Gesundheitsfragebogen (Gesundheitsdeklaration) aus, dessen Antworten zentral für die Antragsprüfung sind. Jeder Fall wird einzeln beurteilt, eine Ablehnung ohne Begründung ist möglich.

Gut zu wissen

Den Gesundheitsfragebogen erhalten Sie auf drei Wegen: zum Download oder online-Ausfüllen auf der Webseite der Krankenkasse, telefonisch oder persönlich in einer Agentur. Die Aufnahmebedingungen unterscheiden sich zwischen den Anbietern.

2. Welche Angaben muss ich im Gesundheitsfragebogen machen?

Bei der Gesundheitsprüfung müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Alter und Adresse
  • Geschlecht, Grösse, Gewicht
  • Konsum von Zigaretten, Alkohol oder Drogen (auch in der Vergangenheit)
  • Arztbehandlungen und Diagnosen mit Zeitraum und behandelnder Person
  • Vorerkrankungen
  • Aktuelle Leiden mit Therapie und Behandlungsverlauf
  • Geplante Behandlungen wie Operationen oder Therapien
  • Vorherige Versicherungen bei anderen Krankenkassen und ob ein Antrag abgelehnt wurde

Wichtig

Füllen Sie den Fragebogen persönlich aus. Lassen Sie unklare Diagnosen vor dem Abschicken von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt schriftlich bestätigen. Eine präzise Diagnose mit Behandlungsabschluss-Datum wird oft anders bewertet als eine vage Umschreibung («Beschwerden in der Vergangenheit»).

3. Was passiert bei falschen Angaben im Antrag?

Bei Zusatzversicherungen gilt eine Anzeigepflicht (Art. 6 VVG). Alle Gesundheitsfragen müssen Sie vollständig und wahrheitsgemäss beantworten.

Stellt die Krankenkasse später fest, dass relevante Angaben verschwiegen oder falsch beantwortet wurden, kann sie den Vertrag anpassen oder rückwirkend auflösen. Leistungen werden in diesem Fall verweigert, auch wenn die Behandlung bereits erfolgt ist. Anders als bei einer regulären Kündigung der Zusatzversicherung erfolgt diese Vertragsauflösung sofort und ohne Einhaltung der vertraglichen Fristen.

Compando-Tipp

Notieren Sie sich vor dem Ausfüllen alle Arztbesuche, Diagnosen und Medikamente der letzten fünf Jahre. Holen Sie sich bei unklaren Behandlungen die Patientenakte ein. Bei einer späteren Prüfung durch die Versicherung haben Sie damit den Nachweis, dass Sie alle relevanten Informationen angegeben haben.

4. Wie wirkt sich eine Vorerkrankung auf die Zusatzversicherung aus?

Bestehende Leiden sind bei Zusatzversicherungen meist nicht versicherbar. Die Krankenkasse darf einen Vorbehalt anbringen oder die Versicherung nur teilweise gewähren. Die Folge: Behandlungen für bestehende Leiden zahlen Sie trotz Zusatzversicherung selbst. Auch ohne expliziten Vorbehalt im Vertrag verweigert die Versicherung die Kostenübernahme bei Vorerkrankungen.

Bei der Risikoeinschätzung berücksichtigen Krankenkassen frühere Erkrankungen, abgeschlossene und laufende Behandlungen. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko eines Vorbehalts oder einer Ablehnung. Bei stabiler Gesundheit erhöhen sich die Annahmechancen entsprechend.

Wichtig

Die Krankenkasse darf keinen Gentest verlangen. Bereits bekannte Krankheitsrisiken müssen Sie jedoch angeben. Die Einschätzung erfolgt nach internen Kriterien und teilweise mit zusätzlicher Beurteilung durch eine Vertrauensärztin oder einen Vertrauensarzt. Alter und Geschlecht fliessen in die Berechnung ein.

5. Wann kann ich eine Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschliessen?

Unter bestimmten Bedingungen verzichten Krankenkassen auf den Gesundheitsfragebogen:

  • Kollektivversicherung: Mitglieder eines Vereins oder einer Firma sind gemeinsam versichert. Das gesamte Kollektiv erhält eine positive Risikoeinschätzung über Alter, Geschlecht und weitere Faktoren.
  • Vorgeburtliche Anmeldung: Für Kinder erfolgt der Abschluss einer Zusatzversicherung mit der vorgeburtlichen Anmeldung ohne Gesundheitsprüfung. Voraussetzung ist die Anmeldung kurz vor oder direkt nach der Geburt.
  • Bestehende Kundschaft: Bei geringfügigen Anpassungen am Versicherungspaket verzichtet die Krankenkasse manchmal auf die Gesundheitsprüfung. Die Bedingungen unterscheiden sich zwischen den Anbietern.

Nicht jede dieser Optionen steht bei jeder Krankenkasse zur Verfügung. Eine Rückfrage beim Versicherer vor dem Antrag schafft Klarheit. Beim Wechsel zwischen Anbietern mit identischer Deckung verzichten manche Krankenkassen ebenfalls auf eine neue Gesundheitsprüfung.

Zusatzversicherung gezielt nach Bedürfnis wählen

Aufnahmebedingungen und Leistungen unterscheiden sich zwischen den Anbietern. Vergleichen Sie die Zusatzversicherungen nach Ihren persönlichen Anforderungen. So finden Sie das passende Produkt.

Veröffentlicht am 1. März 2026, aktualisiert am 22. Juni 2026. Autor: Vorsorgespezialisten Compando.

Dieser Artikel wurde erstmals veröffentlicht am 01.03.2026

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